Hohes Aufkommen von Registrierungsanträgen verursacht Probleme
Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat darüber informiert, dass aufgrund der zum 01.01.2024 verpflichtenden Registrierung ein signifikant erhöhtes Registrierungsaufkommen zu verzeichnen ist.
Es kommt zu längeren Bearbeitungszeiten der zugehörigen Anträge und teils zu technischen Schwierigkeiten beim Durchlaufen des Registrierungsprozesses.
Die FIU erklärt dazu, dass an der Beseitigung der infolge dieses Aufkommens aufgetretenen technischen Schwierigkeiten beim Durchlaufen des Registrierungsprozesses mit Hochdruck gearbeitet werde und die Rechtzeitigkeit einer Registrierung nicht berührt ist.
Alle Unternehmen, die als sogenannte Verpflichtete unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, mussten sich bis zum 1. Januar 2024 im elektronischen Meldeportal (goAML Web) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung.