Neue EU-Regeln zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld
Am 3. Juni 2021 traten neue Regeln zur Kontrolle von Bargeld bei der Ein- und Ausfuhr aus der EU aus Gründen der Geldwäscheprävention in Kraft.
Reisende sind dazu verpflichtet, eine Bargelderklärung auszufüllen, wenn sie 10.000 Euro oder mehr in Bargeld oder anderen Zahlungsmitteln mit sich führen, wie Reisechecks oder Schuldscheine.
Dies gilt auch, wenn Bargeld im Namen eines Unternehmens mitgeführt wird. Im Post-, Fracht- oder Kurierverkehr kann die Zollbehörde eine Offenlegungserklärung für Barmittel verlangen.