Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Die IHK erstellt zur Vorlage beim Handelsregister kostenfreie Unbedenklichkeitsbescheinigungen hinsichtlich Firmierung und Unternehmensgegenstand (Erlaubnis- oder Genehmigungspflichten). Es ist empfehlenswert, die Vorabstimmung vor der notariellen Beurkundung einzuholen, um unnötige Kosten für Nachbeurkundungen zu vermeiden. Hierdurch kann eine Eintragung in das Handelsregister schneller erfolgen. Dafür werden folgende Angaben benötigt: Antrag mit Angabe von Firma (Name des Unternehmens), Unternehmensgegenstand und Sitz. Dies kann per Post, Fax, E-Mail aber auch persönlich bzw. durch einen Notar oder Rechtsanwalt erfolgen.