Sächsische IHKs veröffentlichen Gutachten zu gesetzgeberischen Spielräumen bei der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen

Laut Sächsischem Ladenöffnungsgesetz ist unter der Maßgabe eines besonderen Anlasses eine Ladenöffnung an Sonntagen von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr gestattet. An den notwendigen Anlass stellen die Gerichte jedoch immer höhere Anforderungen. In den vergangenen Monaten wurde von dieser Möglichkeit in der Folge immer weniger Gebrauch gemacht. Drohende oder ergangene gerichtliche Entscheidungen sind der Grund hierfür. Bereits geplante verkaufsoffene Sonntage wurden zum Ärger von Kunden und Händlern kurzfristig abgesagt.
Unter anderem im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft der Sächsischen Industrie- und Handelskammern sowie weiterer Industrie- und Handelskammern hat sich Professor Dr. Johannes Dietlein von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf mit dem Thema befasst. In seinem Gutachten kommt der Experte für Kommunalrecht zu dem Ergebnis, dass der in Sachsen notwendige besondere Anlass keine zwingende Voraussetzung für eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen ist. Vielmehr können weitere Gemeinwohlbelange Berücksichtigung finden. Wie auch in anderen Wirtschaftszweigen, beispielsweise der Gastronomie, Läden in Bahnhöfen oder auch Tankstellen, bestehen durchaus Möglichkeiten, vom Grundsatz der sonntäglichen Arbeitsruhe abzurücken.
Aber auch bei der aktuellen Regelung bestehen für Städte und Gemeinden nach Auffassung des Staatsrechtslehrers Möglichkeiten einer rechtssicheren Verordnung. So kann beispielsweise das Ziel der Stärkung der Innenstädte und des dortigen Einzelhandels, der eine wichtige Säule einer attraktiven Innenstadt ist, als legitimer Gemeinwohlgrund für eine sonntägliche Ladenöffnung angesehen werden. Besonders der Onlinehandel boomt an Sonntagen. Diese Umsätze fehlen den stationären Händlern und führen neben anderen Faktoren u. a. zum Veröden der Innenstädte und zum Verlust von Arbeitsplätzen im Einzelhandel. Diese Entwicklung ist umso besorgniserregender, als eine Untersuchung der BITKOM 2014 - Trends im Online-Handel - gerade die Loslösung des Online-Handels von den Ladenschlusszeiten als eines der zentralen Argumente für den rasanten Anstieg der dortigen Umsatzentwicklung ausmacht. Laut der im Gutachten zitierten Studie kaufen die deutschen Online-Shopper am liebsten sonntags.
Prof. Dr. Dietlein konstatiert, dass in Anbetracht der dem Gesetzgeber zukommenden Befugnis zur Gemeinwohlkonkretisierung daher kein ernstlicher Zweifel daran bestehen kann, dass der Gesetzgeber die mit dieser Situation einhergehenden Risiken von Ladenschließungen in den Innenstädten, insbesondere auch für die Aufrechterhaltung und die Funktionsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche in Angriff zu nehmen berechtigt und womöglich sogar verpflichtet ist.
Dabei geht es nicht darum, den Sonntagsschutz in Frage zu stellen, sondern um die Möglichkeit zukünftig wieder einfacher zu einer Genehmigung für eine Sonntagsöffnung zu kommen. Das Gutachten soll die Landesregierung und die Abgeordneten des Landtages unterstützen, das Sächsische Ladenöffnungsgesetz den Realitäten der heutigen Zeit anzupassen. Davon profitieren nicht nur der Handel und die Innenstädte, sondern auch die Bürger und selbstverständlich auch andere Branchen.
Die sächsischen Industrie- und Handelskammern erarbeiten auf Grundlage des Gutachtens Handlungsempfehlungen für Händler, Dienstleister und Kommunen. Das gesamte Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dietlein zu den gesetzgeberischen Spielräumen bei der Regelung von Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen ist hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 428 KB)abrufbar.