Mindestlohnkommission empfiehlt 4-stufige Erhöhung

Im Jahr 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn eingeführt und wird seit dem, wie im Mindestlohngesetz (MiLoG) vorgesehen, turnusmäßig angepasst. Zur Anpassung des Mindestlohns hat der Gesetzgeber eine ständige unabhängige Mindestlohnkommission eingerichtet.
Für die Entscheidung über die Anpassung des Mindestlohns prüft die Mindestlohnkommission in einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen und Beschäftigung nicht zu gefährden. Bei ihrer Empfehlung für eine Mindestlohnhöhe orientiert sich die Mindestlohnkommission nachlaufend an der Tarifentwicklung (§ 9 Abs. 2 MiLoG).
Die Mindestlohnkommission empfiehlt nunmehr in ihrem Beschluss vom 30.06.2020 eine 4-stufige Erhöhung des Mindestlohns bis auf 10,45 Euro wie folgt:
  • zum 01.01.2021 9,50 Euro
  • zum 01.07.2021 9,60 Euro
  • zum 01.01.2022 9,82 Euro
  • zum 01.07.2022 10,45 Euro
(Jeweils brutto je Zeitstunde.)
Den Vorschlag des Gremiums kann die Bundesregierung dann per Verordnung verbindlich machen – was sie in der Vergangenheit auch getan hat.
Weitere Information sowie die Begründung sind auf der Webseite der Mindestlohnkommission aufgeführt.