Transport - Logistik - Incoterms
INCOTERMS® 2020 – Allgemeines
Die Incoterms® – kurz für International Commercial Terms – sind von der Internationalen Handelskammer (ICC) festgelegte, weltweit anerkannte Liefer- und Handelsklauseln, die den Kosten- und Gefahrenübergang zwischen Verkäufer und Käufer im internationalen Warentransport regeln und dazu beitragen, rechtlichen Streitigkeiten vorzubeugen. Zum 01. Januar 2020 ist eine neue Version dieser Klauseln in Kraft getreten.
Hinweis: ältere Versionen der Incoterms verlieren nicht automatisch Ihre Gültigkeit durch die Veröffentlichung der Überarbeitung. Entscheidend für die Anwendung der Regeln ist die Version, die Vertragsbestandteil ist – ersichtlich an der Jahreszahl der jeweils festgelegten Incoterms-Regel. Wird keine Jahreszahl genannt, kommt das jeweils aktuelle Regelwerk zur Anwendung.
Funktionen der INCOTERMS®
Der Lieferweg einer Ware vom Versandort zum Bestimmungsort wird durch den von den Vertragsparteien vereinbarten Übergabepunkt in zwei Wegstrecken geteilt. Welche Verpflichtungen die Vertragsparteien jeweils für ihre Wegstrecke treffen, regeln die Incoterms®. Grundsätzlich gilt: Für die Wegstrecke bis zum Übergabepunkt ist der Verkäufer zuständig, danach der Käufer .
Die Incoterms® regeln hauptsächlich,
- welche Verpflichtungen jede Vertragspartei für ihre Wegstrecke übernehmen muss;
- welche Kosten jede Vertragspartei für ihre Wegstrecke zu tragen hat;
- wer welches Risiko abdeckt.
Daneben wird geregelt:
- wer welche Transportdokumente beschaffen muss und wer dafür die Kosten zu tragen hat;
- wer für wen die Ware versichern und dafür die Kosten übernehmen muss;
- wer den anderen Partner wann und worüber informieren muss;
- wer die Waren prüfen und wer die Kosten dafür übernehmen muss;
- wie die Ware verpackt wird und wer die Verpackungskosten übernimmt;
- wer die Aus- und Einfuhrabwicklung übernimmt und eventuell entstehende Zölle zu zahlen hat.
Einteilung der INCOTERMS®
Die Inctoterms® lassen sich nach Transportarten und nach der Art der Abwicklung einteilen:
nach Transportarten
- Klauseln, die für alle Arten Transportmittel gelten: EXW, FCA, CPT, CIP, DAT, DAP, DPU, DDP
- Klauseln, die nur für den See- oder Binnenschifftransport gelten: FAS, FOB, CFR, CIF
nach Art der Abwicklung (in Gruppen)
- Gruppe E = Abholklausel: EXW
- Gruppe F = Absendeklauseln ohne Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer: FCA, FAS, FOB
- Gruppe C = Absendeklauseln mit Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer: CPT, CIP, CFR, CIF
- Gruppe D = Ankunftsklauseln: DAP, DPU, DDP
Innerhalb der Gruppen ist die Kosten- und Risikoübertragung nach dem gleichen Grundprinzip ausgestaltet. Die Pflichten des Verkäufers steigen mit jeder Gruppe, die des Käufers reduzieren sich entsprechend.
Kurzübersicht der 11 INCOTERMS® 2020 Klauseln
Gruppe
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INCOTERM
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Transportart
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Inhaltsübersicht
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---|---|---|---|
E
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EXW – Ex Works
“Ab Werk (Lagerort)”
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Alle
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Mindestverpflichtung des Verkäufers.
Der Verkäufer muss die Ware lediglich am benannten Ort zur Abholung bereitstellen – ihm entstehen keine Transportkosten.
Der Käufer übernimmt Verladung und Ausfuhrformalitäten.
Hinweis: in der Praxis übernimmt häufig doch der Verkäufer die Verladung (Gefahr rechtlicher Streitigkeiten im Schadensfall!) und Ausfuhranmeldung. In diesem Fall ist die FCA-Klausel u.U. geeigneter.
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F
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FCA – Free Carrier
“Frei Frachtführer (benannter Ort)”
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Alle
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Der Verkäufer muss die Ware zum vereinbarten Lieferort bringen.
Der Verkäufer sorgt auf seine Kosten für Verpackung, Warenprüfung , Freimachung der Ware zur Ausfuhr und Verladung, sofern der vereinbarte Ort beim Verkäufer liegt.
Der Käufer übernimmt Haupttransport, Durchfuhr- und Einfuhrformalitäten.
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F
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FAS – Free Alongside Ship
“Frei Längsseite Schiff (benannter Hafen)”
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See- und Binnenschiff
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Der Verkäufer muss die Ware auf seine Kosten verpacken, zu dem vom Käufer benannten Verschiffungshafen verbringen und zur Ausfuhr freimachen.
Die Lieferung ist erfolgt, wenn die Ware längsseits des Schiffs im benannten Verschiffungshafen gebracht ist.
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F
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FOB – Free on Board
“Frei an Bord (benannter Hafen)”
|
See- und Binnenschiff
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Der Verkäufer muss die Ware an Bord des Schiffes im benannten Verschiffungshafen liefern.
Der Verkäufer übernimmt Verpackung und Ausfuhrformalitäten.
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C
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CFR – Cost and Freight
“Kosten und Fracht (benannter Hafen)”
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See- und Binnenschiff
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Der Verkäufer muss die Ware an Bord des Schiffes im benannten Verschiffungshafen liefern.
Der Verkäufer übernimmt Verpackung, Ausfuhrformalitäten sowie Kosten und Fracht bis zum vereinbarten Bestimmungshafen.
Nicht geeignet für den Containertransport, bei dem die Übergabe der Ware vor der Verladung auf das Schiff erfolgt. Hier ist CPT die geeignete Klausel.
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C
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CIF – Cost, Insurance and Freight
“Kosten, Versicherung und Fracht (benannter Hafen)”
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See- und Binnenschiff
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Der Verkäufer muss die Ware an Bord des Schiffes im benannten Verschiffungshafen liefern.
Der Verkäufer übernimmt Verpackung, Ausfuhrformalitäten, Kosten und Fracht bis zum Bestimmungshafen sowie den Abschluss einer Transportversicherung (nur mit Mindestdeckung).
Nicht geeignet für den Containertransport. Hier ist CIP die geeignete Klausel.
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C
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CPT – Carriage paid to
“Frachtfrei (benannter Ort)”
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Alle
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Der Verkäufer muss die Ware dem von ihm benannten Frachtführer liefern.
Der Verkäufer übernimmt Verpackung, Ausfuhrformalitäten sowie Kosten und Fracht bis zum benannten Bestimmungsort.
|
C
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CIP – Carriage and Insurance paid to
“Frachtfrei versichert (benannter Ort)”
|
Alle
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Der Verkäufer muss die Ware dem von ihm benannten Frachtführer lieferen.
Der Verkäufer übernimmt Verpackung, Ausfuhrformalitäten, Kosten und Fracht bis zum Bestimmungsort sowie den Abschluss einer Transportversicherung (nur mit Mindestdeckung).
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D
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DAP – Delivered at Place
“Geliefert benannter Ort”
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Alle
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Der Verkäufer muss dem Käufer die Ware auf dem ankommenden Beförderungsmittel am Bestimmungsort entladebereit zur Verfügung stellen.
Der Verkäufer übernimmt Verpackung, Ausfuhrformalitäten, Kosten und Fracht bis zum benannten Bestimmungsort.
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D
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DPU – Delivered at Place Unloaded
“Geliefert benannter Ort entladen”
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Alle
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Der Verkäufer muss dem Käufer die Ware am Bestimmungsort vom Beförderungsmittel entladen zur Verfügung stellen.
Der Verkäufer übernimmt Verpackung, Ausfuhrformalitäten sowie alle Kosten und Gefahren bis zum benannten Bestimmungsort, einschließlich der Entladekosten.
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D
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DDP – Delivered Duty paid.
“Geliefert verzollt”
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Alle
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Maximalverpflichtung des Verkäufers.
Der Verkäufer muss dem Käufer die Ware am Bestimmungsort auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit zur Verfügung stellen.
Der Verkäufer übernimmt Verpackung, Aus- und Einfuhrformalitäten sowie alle Kosten und Gefahren bis zum Eintreffen der Ware am Bestimmungsort.
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Für eine ausführliche Darstellung der einzelnen Klauseln empfehlen wir das offizielle Regelwerk INCOTERMS® 2020 als Buch oder E-Book inklusive der Kommentierung für die Praxis – erhältlich im stationären und Online-Buchhandel.
Die wichtigsten Änderungen gegenüber der Vorgängerversion
Die wichtigsten Änderungen gegenüber der Vorgängerversion Incoterms® 2010 im Überblick:
- die Klausel DPU ersetzt DAT (Geliefert Terminal), so dass der Bestimmungsort nicht mehr zwangsläufig ein Terminal sein muss.
- FCA, DAP, DPU, DDP: der Transport kann auch mit eigenen Transportmitteln erfolgen.
- FCA: Ausstellung eines Bordkonnossements möglich, das der Verkäufer an den Käufer übergibt.
- Präzisierungen in Bezug auf Zuständigkeiten, Datenaustausch, Sicherheitspflichten.
- Übersichtlichere Dartsellung der Aufteilung der Verpflichtungen für Verkäufer und Käufer.
Hinweise zur Anwendung der INCOTERMS®
- Wählen Sie die geeignete Klausel
- Die gewählte Klausel der Incoterms sollte passend sein für die Ware, das Beförderungsmittel und vor allem für die von den Parteien gewünschte Pflichtenverteilung.
- Die Regelungsinhalte der einzelnen Klauseln sind nicht zwingend, sondern können von den Parteien nach ihren Vorstellungen modifiziert werden. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass diese eindeutig und unmissverständlich erfolgen und zudem die Strukturprinzipien der jeweiligen Klausel bzw. ihrer Gruppe respektieren.
- Beziehen Sie die Incoterms-Klausel ausdrücklich in Ihren Kaufvertrag ein
- Die Incoterms werden nur gültig, wenn sie ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart werden.
- Im Kaufvertrag sollte auch aufgeführt werden, welche Incoterms-Version maßgeblich sein soll. Bei Verwendung der Incoterms® 2020 sollte daher der Zusatz "Incoterms® 2020" angefügt werden. Die vollständige Bezeichnung der Incoterms lautet: „Incoterms® 2020 rules by the International Chamber of Commerce (ICC)“. Es können aber auch alte Versionen (z. B. von 2010 oder 2000) zugrunde gelegt werden. Dann muss der Zusatz entsprechend gewählt werden.
- Benennen Sie Ihren Ort oder Hafen so genau wie möglich
- Damit die Klauseln ihren Zweck erfüllen können, sollte der Ort oder Hafen ausdrücklich bestimmt und so genau wie möglich benannt werden.
- Beachten Sie, dass die Klauseln keinen vollständigen Kaufvertrag beinhalten
- Die Incoterms regeln lediglich einige der Primärpflichten des Kaufvertrages. Damit ergänzen und modifizieren sie das an sich maßgebliche Kaufrecht, können es jedoch keinesfalls ersetzen. Regelungsbereiche, die von den Incoterms nicht umfasst sind (z.B. der Eigentumsübergang oder die Rechtsfolgen eines Vertragsbruches) werden durch ausdrückliche Bedingungen im Kaufvertrag oder durch das diesem Vertrag zugrunde liegende Recht bestimmt.
- Die Incoterms legen verbindliche Pflichten lediglich im Verhältnis des Verkäufers zum Käufer fest, begründen jedoch keine Pflichten oder Rechte gegenüber anderen Parteien. Zur Umsetzung der kaufvertraglich übernommenen Verpflichtungen sind die erforderlichen weiteren Verträge durch Verkäufer und Käufer mit Dritten gesondert einzugehen
Elektronische Straßen-Frachtkontrollsysteme in Ungarn, Polen, Rumänien
Einige EU-Länder haben elektronische Straßen-Frachtkontrollsysteme für verschiedene Waren eingeführt: Ziel dieser Maßnahmen ist die Erhöhung der Transparenz des Warenverkehrs sowie die Vermeidung von Steuerstraftaten.
- Ungarn: EKÁER
- Polen: SENT
- Rumänien: RO e-Transport (Informationen: Deutsch-Rumänische Industrie- und Handelskammer; Dringlichkeitsverordnung 41/2022)