Zahlungsverkehr mit Russland & Belarus
Durch die Sanktionen ist der Zahlungsverkehr mit Russland und Belarus eingeschränkt. Die EU und weitere Staaten haben die russische Zentralbank sowie weitere russische und belarussische Banken sanktioniert und über einen Teilausschluss vom globalen Finanzsystem SWIFT ausgeschlossen.
Durch die russischen Gegensanktionen können russische Kunden keine Waren oder Dienstleistungen aus dem Ausland bezahlen. Fraglich ist zudem die Sicherheit von Gütern während des Transport nach oder innerhalb Russlands.
SWIFT – Teilausschluss
Was ist SWIFT?
SWIFT ist die Abkürzung für "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication". Die Organisation stellt die technische Infrastruktur, damit Finanzinstitute bei Geldtransfers über Landesgrenzen hinweg sicher miteinander kommunizieren können.
SWIFT ist die Abkürzung für "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication". Die Organisation stellt die technische Infrastruktur, damit Finanzinstitute bei Geldtransfers über Landesgrenzen hinweg sicher miteinander kommunizieren können.
Der Teilausschluss
Der Teilausschluss ausgewählter russischer Banken von SWIFT wurde von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Kommission, Frankreichs, Deutschlands, Italiens, des Vereinigten Königreichs, Kanadas und der Vereinigten Staaten beschlossen. So werden alle russischen Banken, die bereits von der internationalen Gemeinschaft sanktioniert sind, vom globalen Finanzsystem abgeschnitten.
Der Teilausschluss ausgewählter russischer Banken von SWIFT wurde von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Kommission, Frankreichs, Deutschlands, Italiens, des Vereinigten Königreichs, Kanadas und der Vereinigten Staaten beschlossen. So werden alle russischen Banken, die bereits von der internationalen Gemeinschaft sanktioniert sind, vom globalen Finanzsystem abgeschnitten.
Somit sind auch keine Zahlungen an Russland möglich, bspw. für Gasexporte. Dieser Schritt führt dazu, dass der Handel mit Russland extrem eingeschränkt wird. Bei einem SWIFT- Bann ist es sehr schwierig die Geschäfte mit Russland aufrechtzuerhalten. Teilweise können Geschäfte über westliche Banken und deren Tochtergesellschaften in Russland abgewickelt werden. Hier gilt es sich als Unternehmer gründlich zu informieren.
Welche Banken sind ausgeschlossen?
Auf der Sanktionsliste der EU stehen folgende russische Banken:
- Bank Otkritie
- Novikombank
- Promsvyazbank
- Bank Rossiya
- Sovcombank
- VNESHECONOMBANK (VEB)
- VTB BANK
Drei Arten von Banken wurden nach Stand vom 01.03.2022 noch vom SWIFT-Ausschluss ausgenommen:
- Banken, die für die Abwicklung von Zahlungen für Energielieferungen benötigt werden
- Banken, die für die Bezahlung der russischen Schulden wichtig sind
- Banken, deren europäische Partner-Kreditinstitute ansonsten in gravierende finanzielle Schieflagen geraten könnten.
Ab 20. März 2022 sind zudem die folgenden belarussischen Banken von einem SWIFT-Teilausschluss erfasst:
- Belagroprombank
- Bank Dabrabyt
- Entwicklungsbank der Republik Belarus und deren belarussische Tochterunternehmen
Informationen zu Finanzsanktionen
Das Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank ist in Deutschland für die Umsetzung von Finanzsanktionen, das heißt, für Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs, zuständig und informiert zu Transaktionsfragen.
Weitere Informationen zu den EU-Sanktionen gegenüber Russland finden Sie auf der Webseite von Germany Trade and Invest.
Sanktionen weiterer Länder gegenüber russischen Banken
Die USA haben weitere Finanzinstitute sowie deren Tochtergesellschaften sanktioniert. Sie richten sich gegen:
- Sberbank
- VTB Bank
- Otkritie
- Novikombank
- Sovcombank
Eine detaillierte Übersicht dazu finden Sie auf der Webseite des amerikanischen Finanzministeriums.
Das Vereinigte Königreich hat nachfolgende fünf Banken sanktioniert:
- PSB (Promsvyazbank)
- Bank Rossiya
- Industrialny Sberegatelny Bank (IS Bank)
- Tschernomorskij Bank Raswitija I Rekonstruktsii (Black Sea Bank for Development and Reconstruction)
- Genbank
Weiterführende Details finden Sie auf der Webseite des Government Digital Service.
Können Waren nach Russland geliefert werden?
Denken Sie in jedem Fall an die Sanktionslistenprüfung!
Unabhängig von den Regelungen empfehlen wir Ihnen bei Geschäften mit Russland zunächst zu prüfen, ob der Geschäftspartner in Russland von den Sanktionen erfasst ist. Informationen zur Prüfung von Finanzsanktionen finden Sie in der Finanzsanktionsliste.
Weiter sollten Sie sich die Frage stellen, ob Zahlungen noch ankommen? Hierzu kann die kontoführende Bank genauere Auskünfte geben. Folgendes Prüfschema “Güterlieferungen nach Russland” der IHK Stuttgart und der IHK Düsseldorf leistet Hilfestellung.
Unabhängig von den Regelungen empfehlen wir Ihnen bei Geschäften mit Russland zunächst zu prüfen, ob der Geschäftspartner in Russland von den Sanktionen erfasst ist. Informationen zur Prüfung von Finanzsanktionen finden Sie in der Finanzsanktionsliste.
Weiter sollten Sie sich die Frage stellen, ob Zahlungen noch ankommen? Hierzu kann die kontoführende Bank genauere Auskünfte geben. Folgendes Prüfschema “Güterlieferungen nach Russland” der IHK Stuttgart und der IHK Düsseldorf leistet Hilfestellung.
Russische Gegensanktionen
Der Beschluss der Gegensanktionen Russlands, die am 28. Februar 2022 in Kraft getreten sind, führen dazu, dass
- russische Personen keine Devisen ins Ausland tätigen können
- die Vergabe von Fremdwährungskrediten an Ausländer verboten ist
- keine Gelder auf im Ausland bestehende Konten überwiesen werden dürfen
Somit können und dürfen Russische Kunden keine Rechnungen mehr begleichen.Weitere Informationen dazu stellt Germany Trade and Invest zur Verfügung
Am 5. März wurde im Rahmen der Verordnung Nr. 95 russischen Unternehmen erlaubt, ihren Verbindlichkeiten gegenüber
ausländischen Investoren in einem Sonderverfahren nachzukommen. Die Verordnung gibt russischen Unternehmen vorübergehend das Recht, ihre Schulden gegenüber Gläubigern aus den „unfreundlichen Ländern“ in Rubel zurückzuzahlen. Die am 7. März bestätigten Liste der „unfreundlichen Staaten“ enthält unter anderem alle EU-Mitgliedsstaaten.
ausländischen Investoren in einem Sonderverfahren nachzukommen. Die Verordnung gibt russischen Unternehmen vorübergehend das Recht, ihre Schulden gegenüber Gläubigern aus den „unfreundlichen Ländern“ in Rubel zurückzuzahlen. Die am 7. März bestätigten Liste der „unfreundlichen Staaten“ enthält unter anderem alle EU-Mitgliedsstaaten.
Ausführliche Informationen zu den russischen Gegensanktionen erhalten Sie über das Sanktionsbriefing der AHK Russland. Das Sanktionsbriefing können sie abonnieren und erhalten dann regelmäßig aktuelle Informationen per E-Mail.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.