EU-Förderung und Finanzierung
Direkte Finanzhilfen
Direkte Finanzhilfen unterstützen Projekte oder Maßnahmen, die die Interessen der Europäischen Union (EU) fördern oder der Umsetzung von EU-Strategien oder Programmen dienen. Eine Beteiligung ist im Rahmen sogenannter Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen möglich. Die Aufforderungen setzen Teilnahmebedingungen, konkrete Ziele und Förderkriterien fest und werden auf der Webseite der jeweils zuständigen Generaldirektion oder Exekutivagentur veröffentlicht. Direkte Finanzhilfen dienen als ergänzende Finanzierung und dürfen nicht zur Erzielung von Gewinnen genutzt werden. Eine Projektfinanzierung durch die Europäischen Union zu 100 Prozent ist nicht möglich. Die Projekte sollten einen Grenzübergreifenden Aspekt haben und europäischen Mehrwert bieten. Auf der Internetseite der Europäischen Kommission zu Finanzierung und Ausschreibungen finden Sie ausführliche Informationen zu Fördermöglichkeiten, zur Antragstellung und zu Ausschreibungen.
Finanzierungsinstrumente
EU-Finanzierungsinstrumente gewähren keine direkte Finanzierung durch die Europäische Union (EU). Die Finanzhilfen werden über lokale, regionale oder nationale Behörden oder über Finanzintermediäre (Banken, Risikokapitalgeber etc.), die ihrerseits Finanzinstrumente zur Verfügung stellen, verwaltet. Die Entscheidung, ob eine EU-Finanzierung oder ein Darlehen gewährt wird, wird durch die örtliche Finanzinstitute getroffen. Diese setzen auch die Finanzierungskonditionen fest. Im Rahmen der verschiedenen EU-Finanzierungsinstrumente stellt die Europäische Kommission über die Europäische Investitionsbank und den Europäischen Investitionsfond Finanzintermediären Garantien bereit. EU-Finanzierung ist für Unternehmensgründer, Jungunternehmer und Firmen jeder Größe oder Branche in Form von Bankdarlehen, Mikrofinanzierung, Garantien oder Risikokapital verfügbar.