Formblatt T2L nur noch elektronisch

Die Europäische Union ist eine Zollunion – ein Gebiet mit einem gemeinsamen, einheitlichen Zoll für Importe aus Ländern außerhalb der EU. Grenzüberschreitende Warentransporte innerhalb der EU sind zollfrei.
Auf dem Land- und Luftweg kann der empfangende EU-Staat schlüssig erkennen, dass die Ware aus einem anderen EU-Land abgeschickt wurde. Beim Seetransport, z.B. nach oder von den Kanarischen Inseln muss dagegen der Status als "Unionsware" nachgewiesen werden, damit die Zollfreiheit gewährt wird.
Das geschah bisher bei Werten über 15.000 EUR mit dem Formblatt T2L, das vom zuständigen Ausfuhrzollamt (Binnenzollamt) abgestempelt wurde. Künftig wird das über das EU-Trader-Portal geschehen. Voraussetzung ist die Anmeldung als Unternehmen mit einem Elster-Zertifikat . Hier kann der "Proof of Union Status" (PoUS) elektronisch beantragt werden.
Geplant war, dass ab dem 01.03.2024 die elektronische Beantragung des T2L beginnen sollte (ohne Übergangsfrist). Nach Stand vom 26.2.2024 kann der Termin jedoch nicht eingehalten werden. Alternativ kann der Unions-Status von Waren jedoch mit einer vom Zoll gestempelten Handelsrechnung (mit dem zusätzlichen Vermerk "T2L" oder "T2LF") nachgewiesen werden (Artikel 201 Sichtvermerk auf einer Rechnung, UZK-IA).