Wasserrechtliche Grundlagen

Die Basis des Europäischen Gewässerschutzrechts ist die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Zentrales Ziel der Richtlinie ist der gute Zustand möglichst aller Gewässer bis 2015.
Die Vorgaben der WRRL finden sich im nationalen Gewässerschutzrecht wie dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) oder dem Abwasserabgabengesetz (AbwAG) wieder welche wiederum durch Landesrechtliche Regelungen ergänzt werden können (z.B. SächsWG, SächsAbwAG).
Das WHG als zentrales nationales Regelwerk zum Gewässerschutz wird auch zur Umsetzung von Europäischen Anforderungen durch Detailregelungen ergänzt wie z.B. die Oberflächengewässerverordnung (OGewV), der Grundwasserverordnung (GrwV) oder der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Darüber hinaus werden die Anforderung an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in der AwSV geregelt.