Anhörung zur Anpassung nationaler Regelungen an die Industrie-Emissionenrichtlinie (IED)

Das Bundesumweltministerium hat erste Referentenentwürfe zur Umsetzung der Industrie-Emissionsrichtlinie (IED) in nationales Recht in die Verbändeanhörung gegeben. Bitte senden Sie uns Ihre Anmerkungen bis 6. Januar für eine gebündelte Stellungnahme unserer Dachorganisation DIHK.
Die IED ist die europäische Regelungsgrundlage für den Betrieb und die Zulassung von umweltrelevanten Industrieanlagen. Sie ist in Ihrer geänderten Fassung im am 4. August 2024 in Kraft getreten und muss nun bis Juli 2026 auch in Deutschland umgesetzt werden.
Wichtige Anpassungen sind u.a. die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf zusätzliche Sektoren wie bspw. die Intensivtierhaltung, den Bergbau und die Batterieherstellung, strengere Emissionsgrenzwerte und erweiterte Berichtspflichten inkl. die Pflicht zur Einführung eines Umweltmanagementsystems.
Die nun in die Verbändeanhörung gegebenen Referentenentwürfe beinhalten ein Mantelgesetz und eine Mantelverordnung zur Umsetzung der Anforderungen der novellierten EU-Richtlinie über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung.
Mit dem Artikelgesetz sollen unter anderem das Bundes-Immissionsschutz-(BImSchG), Kreislaufwirtschafts-, Bundesberg- und Umweltrechtbehelfsgesetz geändert werden. Zudem werden zahlreiche Verordnungen zur Umsetzung des BImSchG (BImSchV) mit der Mantelverordnung geändert. Neu eingeführt werden soll eine 45. BImSchV zur Umsetzung von Managementvorgaben und Umweltleistungswerten in Industrieanlagen (IE-Managementverordnung).
Mit einem Kabinettsentwurf voraussichtlich erst nach der Bundestagswahl zu rechnen. Es soll darüber hinaus noch ein Paket zur Anpassung von Verwaltungsvorschriften (u.a. TA Luft) folgen.
Ausgewählte Anpassungen des BImSchG mit Einfluss auf die weiterführenden Regelungen und Verordnungsermächtigungen sind beispielsweise:
Die Erweiterung des Zwecks des Gesetzes um Gesundheitsschutz, Dekarbonisierung, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft
Die Anpassung der Begriffsbestimmungen, insbesondere
  • die explizite Einbeziehung des Gesundheits- und Klimaschutzes,
  • die Einführung neuer Begrifflichkeiten: Zukunftstechniken, tiefgreifende industrielle Transformation, mit Zukunftstechniken assoziierte Umweltleistungen, Emissionswerte, -bandbreiten wie Umweltleistungswerte, -richtwerte oder -vergleichswerte.
Die Ergänzung der Betreiberpflichten um:
  • die Nutzung erneuerbarer Energien
  • Ressourceneffizienz inkl. Wasser und Wiederverwendung
  • die verpflichtende Einführung eines Umweltmanagementsystems für IED-Anlagen
Die Einführung einer Anlage 2 über Kriterien für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Anwendung der in den BVT-Schlussfolgerungen genannten Emissionsbandbreiten.
Die vollständigen Referentenentwürfe finden Sie auf der Webseite des BMUV, ebenso wie das zusammenfassende Factsheet.
Bitte senden Sie uns Ihre Anmerkungen und Hinweise bis 6. Januar 2025 für eine gebündelte Stellungnahme unserer Dachorganisation DIHK.
Vielen Dank.