Kommission beschränkt Verwendungen von PFHxA

Die EU-Kommission hat am 19. September die Beschränkung Unecafluorhexansäure (PFHxA) und verwandten Stoffen in bestimmten Produkten beschlossen. Die Stoffe sind eine Untergruppe von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS).
Die beschlossene Verordnung erweitert den Anhang VII der REACH-Verordnung.. Das Verbot bezieht sich auf den Verkauf und die Verwendung von PFHxA in Textilien für Verbraucher (z. B. Regenjacken), Lebensmittelverpackungen (z. B. Pizzaschachteln), Gemischen für Verbraucher (z. B. Imprägniersprays), Kosmetika (z. B. Hautpflegemittel) und in einigen Anwendungen von Feuerlöschschäumen (z. B. für Schulungen und Tests), sofern dadurch die Sicherheit nicht gefährdet wird. Es gilt nicht für andere Anwendungen von PFHxA, beispielsweise in Halbleitern, Batterien oder Brennstoffzellen für grünen Wasserstoff.
Die PFHxA-Beschränkung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt förmlich in Kraft. Sie wird je nach Verwendung nach Übergangszeiträumen zwischen 18 Monaten und 5 Jahren wirksam.
Den Verordnungstext sowie die entsprechende Pressemitteilung finden Sie auf den Webseiten der Europäischen Kommission.