Förderung für Maßnahmen zum Radonschutz

Sachsen fördert Maßnahmen für den Schutz vor Radon. Dazu gehören beispielsweise Baumaßnahmen, die den Eintritt von Radon in Innenräume verhindern, lüftungstechnische Maßnahmen sowie Anlagen zur Absaugung.
Die Förderung von Radonschutz sowie die Unterstützung von Stadtgrün und Lärmschutz sind in einer Förderrichtlinie zusammengefasst. Die Förderung von Radonschutzmaßnahmen richtet sich an Kommunen, kommunale Unternehmen, an gemeinnützige Organisationen, an anerkannte Religionsgemeinschaften sowie an kleinere und mittelgroße Unternehmen (KMU). Die Fördersumme ist auf maximal 60.000 Euro begrenzt.
Die Beantragung ist seit 23. November 2023 online über das Förderportal der SAB möglich. Bitte wählen Sie im alphabetisch geordneten Drop-Down-Menü "Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil A EFRE-Förderung" aus.
Weitere Informationen finden Sie auch im Förderportal des Sächsischen Umweltministeriums.
Die sächsischen IHKs haben sich im Rahmen ihrer Interessenvertretung in einer unter dem Dach der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen eingerichteten Arbeitsgruppe stark für eine Förderung von Radonschutzmaßnahmen für Unternehmen eingesetzt und begrüßt die nun vorliegende Förderrichtlinie.

Stand 12/23