Umsetzung der EU-Konfliktmineralienverordnung

Seit dem 1. Januar 2021 unterliegen EU-Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold (3TG), deren jährliche Einfuhren bestimmte Mengenschwellen überschreiten, Sorgfalts- bzw. Prüfpflichten entlang der Lieferkette zum Nachweis der Herkunft aus verantwortungsvollen Quellen.
Dies beinhaltet insbesondere auch die Offenlegungspflicht zu Sorgfalts- und Lieferkettenpolitik im Internet.
Zuständige Stelle für die Kontrolle der EU-Verordnung in Deutschland ist die DEKSOR - Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR).
Weiterführende Informationen finden Sie :
Stand 09/2021