Änderung bei den ZIM-Antragsformularen

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein Förderprogramm des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.Es soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen, einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe, unterstützen.
Ab dem 9. Juli 2024 haben antragstellende Unternehmen die Möglichkeit, die Anlage 6.4a auszufüllen oder wahlweise eine in den aktualisierten Antragsformularen enthaltene Erklärung abzugeben, dass der im Antrag angegebene Wert für übrige projektbezogene Kosten konform mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung ermittelt wurde.
Für die Prüfung der tatsächlich angefallenen Kosten gemäß der Anlage 6.4a im Verwendungsnachweis ergeben sich keine Unterschiede zwischen beiden Möglichkeiten.
Die aktuellen Antragsformulare stehen ab sofort im Formularcenter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bereit.
Wie und wo die AGVO in der Antragstellung von Unternehmen im ZIM berücksichtigt werden muss, erfahren Sie auch in einem themenspezifischen Webinar „AGVO und De-minimis– Was muss bei der ZIM-Antragstellung beachtet werden?“.

Quelle:
Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz