Neue Konzepte für Innovationscluster gesucht

Nach 2017 und 2021 startet Sachsen den dritten Wettbewerbsaufruf zur Förderung von Innovationsclustern. Es ist beabsichtigt, bis zu drei Vorhaben mit jeweils bis zu fünf Millionen Euro über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren zu unterstützen. 
“Nur mit Innovation gelingt die Transformation!”, so der sächsische Wirtschaftsminister. Der Freistaat unterstützt deshalb innovative Netzwerkprojekte, die zur digitalen und/oder ökologischen Transformation der sächsischen Wirtschaft beitragen und große Marktpotenziale erschließen. Die Vorhaben sollen sächsische Kompetenzen aus Wirtschaft und Wissenschaft zusammenführen und den Transfer von Wissen in marktfähige Lösungen initiieren und begleiten.
Zu den bislang geförderten Innovationsclustern gehören u.a. die Netzwerke
Auch die neuen Projekte müssen sich auf ein für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Sachsens relevantes Themenfeld beziehen. Darüber hinaus sind die Einordnung des Vorhabens in die Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen und der Beitrag zur Erreichung der Ziele der Innovationsstrategie darzustellen.
Globale Herausforderungen und damit einhergehende Chancen für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Sachsens entstehen insbesondere in den folgenden Themenfeldern:
  • Industrien der Zukunft: energie- und ressourceneffiziente Produktion sowie neue Werkstoffe und Materialien, smarte Technologien
  • Energie: effiziente Energienutzung, emissionsarme Energiebereitstellung in Erzeugung und Transport, sichere und flexible Energieversorgung, Sektorenkopplung
  • Mobilität: effiziente und umweltfreundliche Fahrzeugkonzepte, Antriebstechnologien und Kraftstoffe sowie Verkehrssysteme
  • Gesundheit: qualitativ hochwertige, nachhaltige sowie personalisierte Produkte und Dienstleistungen für die medizinische und pflegerische Versorgung
Die Auswahl zur Förderung setzt voraus, dass das Netzwerk mindestens 15 fest eingebundene Akteure umfasst und überwiegend von Unternehmen getragen wird. Förderanträge können auch von mehreren sächsischen Netzwerken in einem Konsortium gemeinsam gestellt werden. Ausgeschlossen sind Initiativen auf Feldern, auf denen bereits Innovationscluster aus den vorangegangenen Wettbewerbsaufrufen etabliert sind.
Die Förderung wird im Erfolgsfall für zunächst bis zu vier Jahre bewilligt. Ein Jahr vor Ende des Förderzeitraumes ist eine Zwischenevaluierung durch einen in Abstimmung mit dem SMWA ausgewählten, externen Gutachter durchzuführen, auf deren Grundlage über die weitere Bewilligung entschieden wird. 
Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) nimmt Anträge bis zum 15. August 2024 entgegen.

Quelle: Pressemitteilung des Sächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr