Pflicht zur Meldung von Abwärmepotenzialen
Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh Energieverbrauch müssen Abwärmepotenziale online melden.
Die Plattform für Abwärme bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BAFA) ist seit dem 15. April 2024 online.
Nach § 17 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sind alle Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh verpflichtet, Informationen über ihre Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beim BAFA zu übermitteln. In einem entsprechenden Merkblatt der Bundesstelle für Energieeffizienz wurden nun Bagatellschwellen aufgenommen:
- Standortschwelle von 800 MWh pro Jahr
- Anlagenschwelle von 200 MWh pro Jahr
Unterhalb dieser Grenzwerte müssen Abwärmepotenziale nicht gemeldet werden.
Fallen die Abwärmemengen höher aus, sollen auf der Plattform die folgenden Daten bereitgestellt werden.:
- Name des Unternehmens,
- Adresse des Standortes oder der Standorte, an dem die Abwärme anfällt,
- die jährliche Wärmemenge und maximale thermische Leistung,
- die zeitliche Verfügbarkeit in Form von Leistungsprofilen im Jahresverlauf,
- die vorhandenen Möglichkeiten zur Regelung von Temperatur, Druck und Einspeisung,
- das durchschnittliche Temperaturniveau in Grad Celsius.
Die Informationen müssen jährlich bis 31. März übermittelt bzw. bestätigt werden, und sind aktuell zu halten. Die Frist für die erstmalige Datenmeldung wurde bis zum 01.01.2025 verlängert.