Stellungnahme zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte

Schwerpunkt des Eckpunktepapieres der Bundesnetzagentur ist der Vorschlag für eine Regelung die Stromintensive Betriebe dazu anregen soll, flexibel auf die aktuelle Erzeugungssituation sowie die Strombörsenpreise zu reagieren. Auch die Zuarbeit aus dem Ehrenamt der IHK Chemnitz fanden Eingang in die Stellungnahme der DIHK.
Obwohl die DIHK das Vorhaben grundsätzlich unterstützt, wird in der Stellungnahme auf einige zentrale Punkte hingewiesen, die für die Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind.
  • Flexibilität durch Instrumentenmix: Das Potenzial an Flexibilität kann durch einen intelligenten Mix von Instrumenten erschlossen werden, wobei unflexible Produktionsprozesse nicht bestraft und flexibles Verhalten belohnt werden sollte. Bestehende Regelungen zur Atypik sollten beibehalten werden.
  • Langfristige Absicherung: Unternehmen sichern sich durch langfristige Verträge an den Terminmärkten und zunehmend durch grüne Direktstromlieferverträge ab. Zukünftige Regelungen sollten die Planbarkeit und Preissicherheit nicht gefährden.
  • Herausforderungen der Spotmärkte: Eine ausschließliche Orientierung an kurzfristigen Spotmärkten ist für viele Unternehmen nicht praktikabel und führt zu geringen Anpassungsmöglichkeiten. Zudem spiegelt der Strombörsenpreis nicht die tatsächliche Netzkapazität wider und kann regionale Engpässe verstärken.
  • Zielkonflikte: Die Optimierung von Flexibilität und Effizienz kann zu Zielkonflikten führen. Regulierungen müssen daher die Anforderungen an die betriebliche Effizienz berücksichtigen.
  • Neugestaltung der Netzentgelte: Die Änderungen der Industrienetzentgelte erfordern eine lange Umstellungsphase und hohe Investitionen. Ein rechtssicheres Konzept sollte frühzeitig verabschiedet werden, mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2028.
  • Investitionen in Flexibilität: Flexibilitätspotenziale sollen durch Speicher und Elektrolyseure erschlossen werden, was jedoch hohe Investitionskosten und schnelle Genehmigungsverfahren erfordert.
Die vollständige Stellungnahme der DIHK steht Ihnen als Download (pdf) zum Nachlesen zur Verfügung