DIHK-Stellungnahme zum Energiekostendämpfungsprogramm

Im Rahmen ihres am 8. April 2022 beschlossenen “Schutzschilds” bereitet die Bundesregierung ein Programm zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene Unternehmen in Form eines zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses vor.
Dazu wurde der Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs  (“Energiekostendämpfungsprogramm”) am 1. Juni 2022 an den DIHK übermittelt.
Am 7. Juni 2022 hat der DIHK eine Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Energiekostendämpfungsprogramm abgegeben. Herzlicher Dank gilt allen Unternehmen, die diese Stellungnahme so kurzfristig mit Ihren Anmerkungen unterstützt haben.
Kritisch beurteilt wird insbesondere, dass die Zuschüsse nur einen kleinen Teil der zusätzlichen Kosten der Unternehmen abdecken. Viele Vorschriften sind unklar, erscheinen übertrieben sowie unnötig, z. B. Nachweis- und Veröffentlichungspflichten erscheinen für kleine und mittlere Unternehmen ungeeignet.
Das Verfahren ist zu eng und zu kompliziert und eine Bewilligung erst am Ende des Jahres ist definitiv zu spät. Durch die Begrenzung auf die KUEBLL-Liste wird eine Vielzahl von Unternehmen per se von dem Programm ausgeschlossen. 
Weitere Informationen und die Stellungnahme finden Sie auf der Webseite des DIHK.

Quelle:
DIHK, Stand 06/22