KI und KI-Regulierung
Künstliche Intelligenz (KI) hat weltweit eine Technologie-Revolution ausgelöst. Was bisher nur Menschen möglich war - Texte formulieren, Bilder malen, Rechtsfragen erklären – können nun auch intelligente Maschinen übernehmen.
Selten hat sich eine Technologie so rasant entwickelt. Mit einer Verordnung will die Europäische Union eine an ethischen Grundsätzen orientierte einheitliche Regulierung schaffen.
Der Al-Act (Artificial Intelligence Act) basiert auf dem New Legislative Framework. Das Rahmenwerk sieht Hersteller in der Pflicht, für sichere Produkte zu sorgen. Die Vorgaben der EU sollen für Nutzer, Anbieter, Einführer und Händler von KI-Systemen gelten.
Der Regulierungsentwurf unterteilt die Anwendung von KI-Systemen in verschiedene Risikoklassen. Anwendungen mit unannehmbarem Risiko sollen verboten werden. Dazu zählen beispielsweise Systeme, die die Schwächen von Personen aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung ausnutzen. Darunter fallen auch bestimmte Fälle von KI-Systemen zur biometrischen Fernidentifizierung von Personen im öffentlichen Raum.
Für Hochrisiko-KI-Systeme gelten hohe Anforderungen an Zertifizierung, Transparenz und Überwachung. KI-Systeme mit geringerem und minimalem Risiko (z. B. in Chatbots) haben weniger strenge Anforderung. KI-Systeme ohne besonderes Risiko (z.B. in Videospielen) sollen keine zusätzlichen Anforderungen unterfallen. Sie unterliegen jedoch weiterhin anderen gesetzlichen Regelungen wie der Datenschutz-Grundverordnung.
Verantwortlich für die Durchsetzung und Überwachung des Al-Act soll ein noch einzurichtendes „European Artificial Intelligence Board“ der Mitgliedsstaaten sein. Behörden in den EU-Mitgliedsstaaten überwachen die Einhaltung der Regeln in ihren Regionen. Bei Verstößen werden Bußgelder bis zu 30 Millionen Euro oder sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fällig.
Aktuell wird der Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission von 2021 in den einzelnen Mitgliedstaaten, im Europäischen Rat und im Europäischen Parlament diskutiert. Es wird erwartet, dass er noch dieses Jahr in Kraft tritt und nach einer Übergangsfrist von 36 Monaten greift. Unternehmen sollten sich daher bereits jetzt mit den Anforderungen des Al-Act befassen und prüfen, ob ihre aktuellen oder geplanten KI-Systeme den Vorgaben entsprechen.
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