Förderprogramm "go-digital" bis 2024 verlängert
Das Förderprogramm „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) wird bis zum Ende des Jahres 2024 verlängert. Die neue Richtlinie ist am 01.01.2022 in Kraft getreten.
Mit seinen fünf Modulen Digitalisierungsstrategie, IT-Sicherheit, Digitale Markterschließung, Digitalisierte Geschäftsprozesse und Datenkompetenz richtet sich das Förderprogramm "go-digital" gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk.
Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten.
Um KMU und Handwerk in bürokratischen Erfordernissen zu entlasten, übernehmen autorisierte Beratungsunternehmen die Antragstellung für die Förderung. Sie sind nicht nur für die Antragstellung und die Beratungsleistung selbst zuständig, sondern auch für die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung. Alle für das Förderprogramm "go-digital" autorisierten Beratungsunternehmen werden auf der go-digital-Seite veröffentlicht.
Kriterien für zu fördernde Unternehmen:
- Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
- Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Die erstmalige Erstellung und Anpassung einer Webseite ist nicht mehr förderfähig!
Weitere Informationen und FAQ finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.