Digitale Buchhaltung und eRechnung

Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen ausstellen und empfangen können. 
Die E-Rechnung (elektronische Rechnung), ist ein digitales Format zur Ausstellung, Übermittlung und Verarbeitung von Rechnungen.
Wegen des zu erwartenden hohen Aufwands gibt es einige Übergangsregelungen. Zum Beispiel dürfen bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin Papierrechnungen versendet werden. Aber auch elektronische Rechnungen, die nicht dem Format entsprechen, wie zum Beispiel PDF-Rechnungen, dürfen mit Zustimmung des Rechnungsempfängers auch bis dahin erstellt werden. Unternehmen können eine kostenfreie Beratung unserer Digitalisierungsexperten in Anspruch nehmen.
Für kleine Unternehmen gibt es bis Ende 2027 weitere Übergangsregelungen. Auch ausgenommen sind Kleinbetragsrechnungen.
Die E-Rechnungen sollen sich nach der europäische Norm EN 16931 richten, der bereits die bisherigen E-Rechnungs-Formate ZUGFeRD 2.x und XRechnung entsprachen.
Die gesetzliche Regelung enthält bisher keine Vorgaben zum Übermittlungsweg der elektronischen Rechnungen. Damit würde zunächst auch ein E-Mail-Postfach ausreichen. Allerdings ist zu überlegen, wie eine ordnungsgemäße Archivierung umgesetzt werden kann.
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind insbesondere Direktaufträge bis zu einem Auftragswert in Höhe von 1.000 € (alle Ausnahmen: § 3 Abs. 3 E-RechV).
Profitieren Sie von der digitalen Buchhaltung und steigern die Qualität Ihres Rechnungsmanagements! Die eRechnung reduziert die Kosten und den Aufwand der Rechnungsstellung in erheblichem Maße. Des Weiteren werden elektronische Rechnungen meist schneller beglichen, was spürbare Vorteile für Sie bringt. Viele Unternehmen nutzen das elektronische Verfahren bereits erfolgreich.
Im Freistaat Sachsen wird der bundesweit einheitliche Standard XRechnung unterstützt.

Weitere Informationen direkt vom Bundesministerium des Inneren (BMI).
Übersichten der Bundesländer und die Software ZUGFeRD finden Sie beim Forum elektronische Rechnung Deutschland.