Förderung durch die Agentur für Arbeit
In besonderen Fällen ist es möglich, dass die Agentur für Arbeit auch die Teilnahme an öffentlichen, nicht ausdrücklich Arbeitslosen vorbehaltenen Lehrgängen fördert.
Die Agentur für Arbeit entscheidet über eine Förderung. Eine vorherige Konsultation mit dem zuständigen Arbeitsberater ist deshalb unbedingt erforderlich.