Bildungsurlaub
Das in der ILO-Konvention (Internationale Arbeitsorganisation) verabschiedete Recht auf bezahlte Bildungsfreistellung verpflichtet die Bundesregierung, Sorge für dessen Umsetzung zu tragen.
Bildung fällt aber in die Zuständigkeit der Ländergesetzgebung. Deshalb ist das Recht von Arbeitnehmern, jährlich mehrere Tage Bildungsurlaub zu nehmen, nicht in allen Bundesländern per Gesetz geregelt.
In Sachsen gibt es diesbezüglich keinen rechtlichen Anspruch. In Tarif- oder Arbeitsverträgen können jedoch Bildungsurlaubsansprüche formuliert werden. Besondere Regelungen existieren nur für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.