Unfallversicherungsschutz während der Weiterbildung
Auch in der Zeit der Pandemie und dem weitgehenden Umstieg auf online-basierten Lernen sind Beschäftigte gesetzlich unfallversichert.
Die Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahme von beruflichem Nutzen ist und vom Arbeitgeber veranlasst wurde. Hierbei greift der Versicherungsschutz für Präsenz- oder Onlineveranstaltungen.
Kein Versicherungsschutz besteht, bei:
- Weiterbildung in Gruppen, die in Präsenz und in einer Betriebs- bzw. Lehrwerkstätte oder eine Bildungseinrichtung oder ähnliche Einrichtung stattfindet
- Weiterbildung erfolgt im beruflichen Interesse erfolgt
- Weiterbildung wird im Rahmen der Arbeitsförderung durchgeführt
Nicht das Format der Weiterbildung, sondern der Status der Person und die inhaltliche Zielsetzung sind für den Unfallversicherungsschutz entscheidend.
Falls der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht greift, steht Lernende unter dem Schutz seiner Krankenversicherung.
Falls der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht greift, steht Lernende unter dem Schutz seiner Krankenversicherung.