Start des Landesförderprogrammes Berufliche Weiterbildung Sachsen
Die Arbeitswelt verändert sich tiefgreifend und mit hoher Geschwindigkeit. Digitalisierung und Automatisierung führen zu Berufen im Wandel.
Eine kontinuierliche berufliche Weiterbildung wird immer wichtiger. Eine finanzielle Unterstützung gibt es für Arbeitnehmer und Betriebe mit dem Förderprogramm Berufliche Weiterbildung.
Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.700 EUR sowie Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern bzw. Selbstständige mit Sitz bzw. Niederlassung in Sachsen können einen Zuschuss zu den Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen erhalten.
Dabei werden in der Regel 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Geringfügige Beschäftigte erhalten einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent. Die Zuwendung kann bis zu 4.500 Euro betragen. Unterstützt werden Maßnahmen der individuell berufsbezogenen und der betrieblichen Weiterbildung, die sich am spezifischen Bedarf der Beschäftigten beziehungsweise der Unternehmen und sonstigen Arbeitgeber orientieren.
Die Weiterbildungskosten müssen mindestens 700 Euro betragen. Die Förderung wird über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank umgesetzt. Die Antragstellung und Verwendungsnachweisführung erfolgen in einem digitalisierten und vereinfachten Zuwendungsverfahren.