Prüfungen von Zusatzqualifikationen
Die Industrie- und Handelskammer Chemnitz führt in Verbindung mit der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 49 und § 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Prüfungen von Zusatzqualifikationen durch. Dies umfasst die gesamte Vorbereitung, einschließlich der Zulassung zur Prüfung, die Abnahme der Prüfung und die Auswertung/Ausgabe der Prüfungsergebnisse.
Nähere Informationen dazu finden Sie in den entsprechenden Ausbildungsberuf (siehe Dokument 3190274).
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen sowie den jeweiligen zutreffenden Rechtsvorschriften. Über die Zulassung entscheidet die Kammer.
Die Teilnahme an der Prüfung erfordert die vorherige Anmeldung. Dazu sind gegebenenfalls das entsprechende Merkblatt und das dazugehörige Antragsformular der Industrie- und Handelskammer Chemnitz zu verwenden.
Die entsprechende Gebühr ist dem Gebührentarif der IHK Chemnitz zu entnehmen zu entnehmen.
Die Teilnahme an der Prüfung erfordert die vorherige Anmeldung. Dazu sind gegebenenfalls das entsprechende Merkblatt und das dazugehörige Antragsformular der Industrie- und Handelskammer Chemnitz zu verwenden.
Die entsprechende Gebühr ist dem Gebührentarif der IHK Chemnitz zu entnehmen zu entnehmen.
Alle prüfungsrelevanten Formulare (Einladungen, Zeugniss) werden dem Prüfungsteilnehmer/-in zugesandt.