Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Zulassung zur Abschlussprüfung in Sonderfällen

Gemäß § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist es möglich, die Ausbildungszeit vorzeitig zu beenden.
Die detaillierten Zulassungsvoraussetzungen haben wir Ihnen in einem Merkblatt zusammengefasst. Unter anderem sind bestätigte überdurchschnittliche Leistungen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule eine Voraussetzung für die Zulassung

Dem Antrag auf vorzeitige Zulassung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 364 KB) zur Abschlussprüfung ist das letzte Jahreszeugnis der Berufsschule als Kopie beizufügen. Beachten Sie bitte das zum Antrag zugehörige Merkblatt.

Für die Anträge zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung gelten Annahmefristen:
  • Annahmeschluss Sommerprüfung: 15.01. des laufenden Jahres
  • Annahmeschluss Winterprüfung: 15.07. des laufenden Jahres.
Diese Termine sind unbedingt einzuhalten.