Neue Regelung zur Prüferentschädigung in Kraft
Zum 01.09.2021 tritt die neue Regelung zur Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Prüfungsausschüsse, des Berufsbildungsausschusses und des Schlichtungsausschusses der IHK Chemnitz in Kraft.
Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes, welche zum 01.01.2020 in Kraft trat, wurde die Entschädigung für Zeitversäumnis für ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer verpflichtend geregelt. Die Anpassung der Prüferentschädigung (pdf) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 106 KB) war erforderlich, um den gesetzlichen Status quo bezüglich der Vergütung für Zeitversäumnis für die IHK Chemnitz rechtssatzmäßig festzuschreiben.
Die neue Regelung ist übersichtlicher gestaltet. U.a. werden die Tatbestände für eine Entschädigung für Zeitversäumnis definiert, der Abgabezeitpunkt für die Prüferentschädigung und die Verfristung der Anträge geregelt und dass die Abgabe der Entschädigungsanträge nur noch online über das „Web-Fachverfahren Prüfer“ erfolgen kann. Mit dem letzten Punkt setzt die IHK Chemnitz u.a. auch eine Forderung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) um.
Die Vergütung für die schriftlichen Korrekturen wurde angehoben.
Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer sowie für Prüfungsaufgabenersteller/-innen (§ 3 Nr. 26 EStG) seit dem Jahr 2021 bei 3.000 EUR pro Jahr und für ehrenamtliche Prüfungsaufsichten (§ 3 Nr. 26a EStG) bei 840 EUR pro Jahr liegt.