Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Die IHK Chemnitz gewährt für die ehrenamtliche Mitwirkung in den Prüfungsausschüssen, dem Berufsbildungsausschuss und dem Schlichtungsausschuss eine Entschädigung in Anwendung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG).
Einzelheiten sind in der Entschädigungsregelung festgelegt.
Im Rahmen des Online-Portals “Webfachverfahren-Prüfer” können Sie Ihre Prüferentschädigung online einreichen. Dies bedeutet eine schnellere und komfortablere Zuarbeit Ihrer Entschädigungsdaten von Ihren mobilen Geräten (wie Handy, Tablet, Laptop) oder dem PC zu jeder Tageszeit. Zusätzlich können Sie die von Ihren IHK-Betreuer/-in zugeordneten Termine einsehen.
Prüfer/-innen erhalten Ihre Zugangsdaten postalisch. Voraussetzung ist die Zuordnung des jeweiligen Prüfungsausschusses zum „Webfachverfahren-Prüfer“.
Weitere Informationen zum Portal “Webfachverfahren Prüfer” haben wir für Sie in einem Handout (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2325 KB) zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass die Aufwandsentschädigung nur über die Anwendung “Webfachverfahren-Prüfer” möglich ist.
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern auch beratend zur Verfügung.