Wirtschaftsfachwirt/-in (Geprüfte/r)
Nach Verordnung (VO in der Fassung vom 26.03.2014)
Zulassungsvoraussetzungen – siehe Verordnung (§ 2 Zulassungsvoraussetzung):
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Zur Prüfung in Teil 1 - Prüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis* oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis* oder 4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis* nachweist. Zur Prüfung in Teil 2 - Prüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1. das Ablegen des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis * Bitte beachten Sie, dass die Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Wirtscahftsfachwirtes/einer Wirtschaftsfachwirtin haben muss.
Geeignete Nachweise, die Ihre branchenspezifische Berufspraxis belegen, sind z. Bsp. Arbeitszeugnisse, Bestätigungen oder Arbeitsverträge inkl. Stellenbeschreibung Ihres/Ihrer Arbeitgeber/s mit Angaben über Art und Dauer der Tätigkeiten. Art und Umfang der nachzuweisenden Berufspraxis kann der Verordnung Ihres angestrebten Abschlusses entnommen werden. Bei der Berechnung des zeitlichen Umfangs ist von einer Vollzeitbeschäftigung auszugehen. Teilzeittätigkeiten werden entsprechend prozentual angerechnet.
- Anmeldung - Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert:
Erstanmeldung zur Prüfung (Teil 1 und Teil 2)
- Wählen Sie bitte für jeden Prüfungsteil eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
- Für den Prüfungsteil 2, Handlungsspezifische Qualifikationen, müssen Sie sich im Fortbildungsinfocenter separat anmelden.
- Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt „Nachweise“ im Fortbildungsinfocenter“, bei.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 305 KB) bei.
- Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24h betätigen müssen.
- Nach Registrierung Ihrer Daten und der Anmeldung zum Teil 1 der Prüfung, erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.
- Anmeldung nur zur Prüfung Teil 2 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 256 KB)
- Anmeldung - Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert:
Anmeldung (für alle Prüfungsarten)- Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten.
- Suchen Sie Ihre Prüfung
- Anmeldung für nachfolgende Prüfungsteile:
/ Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”
/ Gehen Sie auf “Details” und betätigen den Button “Anmelden” - Beachten Sie gegebenenfalls vorhanden Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
- Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und gehen über die Schaltfläche “Weiter” weiter.
- Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 305 KB) bei.
- Verordnung
- Prüfungstermine
- Zugelassene Hilfsmittel (siehe unten)
- Informationen für den Bildungsträger (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 550 KB)