Industriemeister/-in Fachrichtung Metall (Geprüfte/r)

Nach Verordnung (VO in der Fassung vom 09.12.2019)


  • Zulassungsvoraussetzungen – siehe Verordnung (§ 2 Zulassungsvoraussetzung):
    Zur Prüfung in der Teilprüfung „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
    1.
    eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder
    2.
    eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    3.
    eine mindestens vierjährige Berufspraxis
    nachweist.
    Zur Prüfung in der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
    1.
    das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“ und
    2.
    in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr und im Fall des Absatzes 1 Nr. 3 mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis.
    3.
    Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.
    4.
    Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
    Geeignete Nachweise, die Ihre branchenspezifische Berufspraxis belegen, sind z. Bsp. Arbeitszeugnisse, Bestätigungen oder Arbeitsverträge  inkl. Stellenbeschreibung Ihres/Ihrer Arbeitgeber/s mit Angaben über Art und Dauer der Tätigkeiten. Art und Umfang der nachzuweisenden Berufspraxis kann der Verordnung Ihres angestrebten Abschlusses entnommen werden. Bei der Berechnung des zeitlichen Umfangs ist von einer Vollzeitbeschäftigung auszugehen. Teilzeittätigkeiten werden entsprechend prozentual angerechnet.
  • Anmeldung zur Prüfung – über das Fortbildungsinfocenter
    Bitte beachten Sie, dass Sie nach Versand Ihrer Anmeldung einen Bestätigungslink per Email erhalten, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24h betätigen müssen)
    Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung, bei.
    Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 305 KB) bei.
  • Anmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 703 KB) – Papiervariante, noch gültig bis 01.07.2024
    Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung, bei.
    Verordnung  (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 74 KB)
  • Prüfungstermine
  • Zugelassene Hilfsmittel