Controller/-in (Geprüfte/r)
Nach Verordnung (VO in der Fassung vom 19.09.2019)
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Zulassungsvoraussetzungen – siehe Verordnung (§ 2 Zulassungsvoraussetzung):
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis* oder 2. ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder einen Bachelor-Abschluss eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis* oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis* oder 4. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis* nachweist. * Bitte beachten Sie, dass die Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Controllers/einer Controllerin haben muss.
Geeignete Nachweise, die Ihre branchenspezifische Berufspraxis belegen, sind z. Bsp. Arbeitszeugnisse, Bestätigungen oder Arbeitsverträge inkl. Stellenbeschreibung
Ihres/Ihrer Arbeitgeber/s mit Angaben über Art und Dauer der Tätigkeiten. Art und Umfang der nachzuweisenden Berufspraxis kann der Verordnung Ihres angestrebten Abschlusses entnommen werden. Bei der Berechnung des zeitlichen Umfangs ist von einer Vollzeitbeschäftigung auszugehen. Teilzeittätigkeiten werden entsprechend prozentual angerechnet. - Anmeldung - Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert:
Erstanmeldung zur Prüfung
- Wählen Sie bitte für eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
- Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt „Nachweise“ im Fortbildungsinfocenter“, bei.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 305 KB) bei.
- Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24h betätigen müssen.
- Nach Registrierung Ihrer Daten , erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.
- Anmeldung - Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert:
Anmeldung (für alle Prüfungsarten)- Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten.
- Suchen Sie Ihre Prüfung
- Anmeldung für die Prüfung:
/ Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”
/ Gehen Sie auf “Details” und betätigen den Button “Anmelden” - Beachten Sie gegebenenfalls vorhanden Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
- Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und gehen über die Schaltfläche “Weiter” weiter.
- Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 305 KB) bei.
- Themen Fachgespräche (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 273 KB)
- Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 66 KB)
- Prüfungstermine
- Zugelassene Hilfsmittel