Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (Geprüfte/r)

Nach Verordnung (VO in der Fassung vom 09.12.2019)
  • Zulassungsvoraussetzungen – siehe Verordnung (§ 2 Zulassungsvoraussetzung):
    Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
    1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozial-
    wesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis* oder
    2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis* oder
    3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis* oder
    4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis* oder
    4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis*
    nachweist.
    * Bitte beachten Sie, dass die Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirts/Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesens haben muss.
    Geeignete Nachweise, die Ihre branchenspezifische Berufspraxis belegen, sind z. Bsp. Arbeitszeugnisse, Bestätigungen oder Arbeitsverträge inkl. Stellenbeschreibung
    Ihres/Ihrer Arbeitgeber/s mit Angaben über Art und Dauer der Tätigkeiten. Art und Umfang der nachzuweisenden Berufspraxis kann der Verordnung Ihres angestrebten Abschlusses entnommen werden. Bei der Berechnung des zeitlichen Umfangs ist von einer Vollzeitbeschäftigung auszugehen. Teilzeittätigkeiten werden entsprechend prozentual angerechnet.

  • Anmeldung - Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert:
    Erstanmeldung zur Prüfung
    • Wählen Sie bitte für eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
    • Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt „Nachweise“ im Fortbildungsinfocenter“, bei.
    • Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 305 KB) bei.
    • Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24h betätigen müssen.
    • Nach Registrierung Ihrer Daten , erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.

  • Anmeldung - Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert:
    Anmeldung (für alle Prüfungsarten)
    • Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten.
    • Suchen Sie Ihre Prüfung
    • Anmeldung für die Prüfung:
      / Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”
      / Gehen Sie auf “Details” und betätigen den Button “Anmelden”
    • Beachten Sie gegebenenfalls vorhanden Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
    • Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und gehen über die Schaltfläche “Weiter” weiter.
    • Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen.
    • Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 305 KB) bei.
  • Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB)
  • Prüfungstermine
  • Hinweise für mündliche Prüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 60 KB)
  • Themenvorschlag Präsentation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 41 KB)
  • Zugelassene Hilfsmittel