Fortbildungsprüfung

Die IHK Chemnitz führt zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung erworben worden sind, entsprechend § 54 BBiG Prüfungen durch.
Dies umfasst die gesamte Vorbereitung, einschließlich der Zulassung zur Prüfung, die Abnahme der Prüfung und die Auswertung/Ausgabe der Prüfungsergebnisse.
  • Informationen zu den Anmelde- und Prüfungsterminen erhalten Sie auf der Webseite der IHK Chemnitz bei der entsprechenden Fortbildungsprüfung
  • Informationen über zulässige Hilfsmittel bei IHK-Weiterbildungsprüfungen erhalten Sie von der DIHK-Bildungs-GmbH.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt auf der Grundlage der jeweiligen zutreffenden Verordnung bzw. Rechtsvorschriften sowie der aktuellen Fortbildungsprüfungsordnung. Über die Zulassung entscheidet die Kammer. Sie habe die Möglichkeit Ihre Zulassungsvoraussetzungen vor der Anmeldung zur Fortbildungsprüfung überprüfen zu lassen. Bitte verwenden Sie dafür das Formular Vorabüberprüfung Zulassungsvoraussetzungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 353 KB). Die Teilnahme an der Prüfung erfordert die vorherige Anmeldung. Dazu sind die Anmeldeformulare/das Fortbildungsinfocenter (FoBI) der Industrie- und Handelskammer Chemnitz zu verwenden.

Diese Formulare/den Zugang zum Fortbildungsinfocenter (FoBi)erhalten Sie auf der Webseite der IHK Chemnitz bei der entsprechenden Fortbildungsprüfung , in den Geschäftsstellen der Industrie- und Handelskammer bzw. über den zur Prüfung vorbereitenden Bildungsträger.

Informationen über die Durchführung prüfungsvorbereitender Lehrgänge erhalten Sie von den Mitarbeitern der Infostelle Bildung.

Die entsprechende Gebühr ist der Anlage zum Gebührentarif für die Fortbildungsprüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 145 KB)der IHK Chemnitz zu entnehmen.
Alle prüfungsrelevanten Formulare (Einladungen, Zeugnis) werden dem Prüfling zugesandt. Zur Darstellung Ihrer Qualifikation und Kompetenzen empfehlen wir Ihnen den Erwerb einer entsprechenden Urkunde (siehe Schmuckmeisterbrief).