Anerkennung von Berufsabschlüssen innerhalb Deutschland
Die IHK Chemnitz ist dann für die Gleichstellung zuständig, wenn
- der Antrag zu einem Abschluss der Industrie, des Handels und des (im) Dienstleistungssektors gestellt wird,
- der Wohnort des Antragstellers im Direktionsbezirk Südwestsachsen liegt (Gleichstellung nach Art. 37 EGV) bzw.
- die Tätigkeit in Südwestsachsen ausgeübt werden soll.
Wie kann die Gleichstellung bzw. Anerkennung beantragt werden?
Um eine Bescheinigung über die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen bzw. eine Anerkennung von Berufsabschlüssen oder eine gutachterliche Aussage zu erhalten, ist ein Antrag notwendig. Das Formular hierzu finden Sie im Downloadbereich.
Um eine Bescheinigung über die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen bzw. eine Anerkennung von Berufsabschlüssen oder eine gutachterliche Aussage zu erhalten, ist ein Antrag notwendig. Das Formular hierzu finden Sie im Downloadbereich.
Wie kann das ausgefüllte Formular an die IHK gesendet werden?
Das ausgefüllte Formular kann
Das ausgefüllte Formular kann
- per Fax oder
- per Post zurückgesandt bzw.
- persönlich abgegeben werden
- per E-Mail nur dann, wenn Sie das Formular elektronisch qualifiziert signieren.
Welche Unterlagen sind für die Gleichstellung erforderlich?
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie der amtlichen Dokumente bei Namensänderungen
- Kopie der Originalberufsurkunde und des Originalzeugnisses
- Erklärung, dass bei keiner anderen deutschen Industrie- u. Handelskammer, Handwerkskammer oder sonstiger Stelle die Überprüfung dieser Unterlagen beantragt wurde
Alle Kopien müssen amtlich beglaubigt sein!
Die Unterlagen können Sie per Post senden oder persönlich abgeben.
Was kostet das Verfahren?
Für die Prüfung und Bearbeitung des Verfahrens wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 – erhoben.
Für die Prüfung und Bearbeitung des Verfahrens wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 – erhoben.