Nachteilsausgleich bei Prüfungen der beruflichen Bildung

Bei Prüfungen in der Aus- und Fortbildung sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigt werden. Deshalb können für verschiedene Prüfungen Modifikationen beantragt werden. Modifikationen sind Veränderungen und sollen Nachteile ausgleichen, die durch die Behinderung entstehen. Die Prüfungs-anforderungen selber bleiben aber gleich.
"Nachteilsausgleich" bedeutet: Die Prüfung wird so verändert, dass die Behinderung den Prüfungsteilnehmer möglichst wenig einschränkt / behindert.
Der Nachteilsausgleich darf sich nicht auf die Bewertung der Prüfungsleistung auswirken und auch nicht in den Prüfungszeugnissen ersichtlich sein.

Beispiele für Nachteilsausgleiche:
  • Änderungen bei der Prüfungszeit, z. B. Zeit-Verlängerung, mehr Pausen, längere Pausen
  • Individuelle Prüfungsräume, d.h. gesonderter Raum - getrennt von den Regelteilnehmern
  • Erlauben technischer Hilfsmittel z.B. Laptop, PC o.ä.
  • Hilfen durch Personen z.B. ein Gebärdensprach-Dolmetscher
Mit der Anmeldung zur Prüfung, ist vor der Prüfung vom gesundheitlich Beeinträchtigten ein schriftlicher Antrag an die IHK Chemnitz zu richten. Für den Antrag ist das dafür vorgesehene Formular der IHK Chemnitz zu verwenden.
In diesem Antrag sollten die Prüfungsteilnehmer die für sie geeigneten Nachteils-ausgleiche darlegen. Alle erforderlichen Hinweise zum Ausfüllen des Antrages finden Sie im Merkblatt für die Beantragung des Nachteilsausgleichs.