Produktveredler/-in - Textil

Informationen zum Beruf

mögliche Fachrichtungen / Schwerpunkte: keine
Ausbildungsdauer: 24 Monate
weiterführende Literatur:
(für Mitglieder kostenlos)
Beschreibung:
Produktprüfer/Produktprüferin Textil arbeiten überall dort, wo hochwertige Textilprodukte hergestellt werden, z.B. in Webereien, Stickereien und Strickereien und bei der Herstellung von Bekleidung. Zunächst machen sich Produktprüfer/innen Textil mit der Mustervorlage vertraut. Dann untersuchen sie die textilen Produkte, z.B. hochwertige Web- und Maschenwaren. Wenn möglich, bessern sie eventuelle Fehler aus: Sie entfernen Verunreinigungen, gleichen Farbunterschiede aus und stopfen kleine Löcher im Gewebe. Dabei ist nach wie vor viel Handarbeit gefragt. Sie suchen Fehlerursachen und dokumentieren die Fehler in Prüfprotokollen. Liegt die Fehlerursache beispielsweise in einer falschen Maschineneinstellung, informieren Produktprüfer/innen die Fertigungsleitung, damit die Fehlerquelle behoben wird. Wenn es trotz aller Sorgfalt zu Reklamationen kommt, untersuchen sie die beanstandeten Textilwaren und klassifizieren Fehler.
Weitere Infos über das Filmportal der Bundesagentur für Arbeit:
Dieser Beruf wird von der Industrie- und Handelskammer betreut.
(Quelle: BiBB)

Ansprechpartner

Beratung Prüfungen
RK Chemnitz Frau Fengler
Tel.: 0371 6900 1431
Herr Wagner
Tel.: 03741 214 3432
RK Erzgebirge Frau Fengler
Tel.: 0371 6900 1431
Herr Wagner
Tel.: 03741 214 3432
RK Mittelsachsen Frau Fengler
Tel.: 0371 6900 1431
Herr Wagner
Tel.: 03741 214 3432
RK Plauen Frau Reichenbach
Tel.: 03741 214 3441
Herr Wagner
Tel.: 03741 214 3432
RK Zwickau Frau Richter
Tel.: 0375 814 2431
Herr Wagner
Tel.: 03741 214 3432

zuständige Berufsschule

Einzugsbereich Berufsschule
Chemnitz,
Mittelsachsen,
Erzgebirgskreis,
Vogtlandkreis,
Zwickau
Berufliches Schulzentrum
e.o.plauen
Uferstr. 8
08527 Plauen

Tel.: 03741/3005100
Fax: 03741/3005109

Informationen zu Prüfungen

Formulare /Termine zur Abschlussprüfung:

Formulare zur Abschlussprüfung:
Angabe der branchenspezifische Fertigkeitstechniken

Entsprechend Paragraph9 Abs. 4 der Verordnung "Produktionsveredler/-in Textil" vom 09. Mai 2005 muss der Prüfling zur Abschlussprüfung Teil 2 im Rahmen des Prüfungsbereiches Arbeitsauftrag zwischen einem "betrieblichen Auftrag" oder einer "praktischen Aufgabe" wählen.

Bitte beachten Sie die dafür notwendigen Unterlagen und die dazugehörigen Abgabetermine entsprechend der Terminkette.
Der Antrag für den betrieblichen Auftrag ist unbedingt ausgefüllt zum festgesetzten Termin bei der zuständigen Regionalkammer abzugeben.