Erweitertes Bildungsangebot (EBA) an den Berufsschulen in Sachsen

Für Auszubildende, die eine zweite Berufsausbildung absolvieren, kann die Berufsschule bei der Inanspruchnahme eines erweiterten Bildungsangebotes (Ausbildung, Umschulung, Fort- und Weiterbildung) im Sinne von § 3b Abs. 5 des Schulgesetzes des Freistaates Sachsen ein Schulgeld berechnen.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule und die kostenfreie Inanspruchnahme des erweiterten Bildungsangebotes gemäß § 8 Abs. 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsschule - BSO) ist, dass das Bildungsangebot
  • im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der beruflichen Weiterbildung,
  • im Auftrag eines Rentenversicherungs- oder Unfallversicherungsträgers im Rahmen der beruflichen Rehabilitation,
  • im Rahmen der Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Soldaten auf Zeit oder
  • im Auftrag eines anderen Bildungsträgers
durchgeführt wird.
Sollten die genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, kann die Berufsschule bei einer Zweitausbildung ein Schulgeld erheben. Diese Kosten hat der Ausbildungsbetrieb zu tragen.
Das Schulgeld ist im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitslose und Beschäftigte gemäß §§ 81, 82-87 SGB III förderfähig. Danach haben Arbeitslose und beschäftigte Ungelernte und Wieder-Ungelernte einen Rechtsanspruch auf die Übernahme der Weiterbildungskosten, wenn
  • sie mit der Weiterbildung einen Berufsabschluss nachholen,
  • sie für den angestrebten Beruf geeignet sind,
  • voraussichtlich erfolgreich an der Maßnahme teilnehmen werden,
  • mit dem angestrebten Beruf ihre Beschäftigungschancen verbessern.
Bitte beachten Sie, dass die Förderfähigkeit vor Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages festgestellt werden muss (Antrag auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit).
Zusätzliche Information finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit oder über den Arbeitgeber-Service in Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort (Arbeitgeber-Hotline: 0800 4 5552 20 - gebührenfrei).