Verwendungsnachweis für Ausbildungszuschuss gefordert
Sie haben im 2. Quartal 2020 den Ausbildungszuschuss beantragt?
Nach der Bewilligung und Auszahlung durch die Landesdirektion Sachsen muss jedes Unternehmen bis zum 31.08.2021 einen Verwendungsnachweis einreichen. Das Formular ist für die Darlegung der Verwendung auf der Webseite der Landesdirektion Sachsen abrufbar.
Wir empfehlen Ihnen den Verwendungsnachweis bereits zeitnah auszufüllen, da die für den Nachweis notwendigen Kopien z. B. von Berichtsheften zu einem späteren Zeitpunkt möglichweise schwer zu beschaffen sind, wenn Auszubildende ihre Prüfung bestanden haben und nicht mehr im Unternehmen tätig sind.
Senden Sie bitte den Verwendungsnachweis nur vollständig mit allen Nachweisen, insbesondere dem endgültigen Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit, an die Landesdirektion Sachsen.
Unternehmen, die bisher zwar den Antrag auf Ausbildungszuschuss gestellt, dieser aber noch nicht bewilligt bzw. ausgezahlt wurde, werden in den nächsten Wochen von der Landesdirektion Sachsen informiert. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Antragseingang und Vollständigkeit der Anträge.
Wir empfehlen Ihnen den Verwendungsnachweis bereits zeitnah auszufüllen, da die für den Nachweis notwendigen Kopien z. B. von Berichtsheften zu einem späteren Zeitpunkt möglichweise schwer zu beschaffen sind, wenn Auszubildende ihre Prüfung bestanden haben und nicht mehr im Unternehmen tätig sind.
Senden Sie bitte den Verwendungsnachweis nur vollständig mit allen Nachweisen, insbesondere dem endgültigen Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit, an die Landesdirektion Sachsen.
Unternehmen, die bisher zwar den Antrag auf Ausbildungszuschuss gestellt, dieser aber noch nicht bewilligt bzw. ausgezahlt wurde, werden in den nächsten Wochen von der Landesdirektion Sachsen informiert. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Antragseingang und Vollständigkeit der Anträge.
Für Fragen zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte direkt an die Landesdirektion Sachsen.