Neugeordnete Bauberufe

Die aktuelle Verordnung, die eine umfassende Neugestaltung der Ausbildungsstrukturen in der Bauindustrie einführt, wurde zum 3. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Dies markiert den Abschluss des bisher umfangreichsten Neuordnungsprozesses, der 19 Ausbildungsordnungen umfasste. Wichtig zu beachten ist, dass die Verordnung erst am 1. August 2026 in Kraft treten wird. Inhaltlich sind folgende Neuerungen in Kürze genannt:
- Für 16 Ausbildungsberufen mit einer dreijährigen Lehrzeit wurde eine gestreckte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung implementiert. Diese neue Prüfungsstruktur soll Auszubildende motivieren, bereits während ihrer Ausbildung Leistungen zu erbringen, die in ihre Abschlussbewertung einfließen.
- Die drei zweijährigen Ausbildungsberufe wurden mit einem Anrechnungsmodell versehen, welches die Durchlässigkeit zwischen den zweijährigen und den anschließenden dreijährigen Berufen verbessert.
Die umfassende Überarbeitung der Ausbildungsinhalte erfolgte vor allem mit Blick auf die Themen Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung. Mit der Veröffentlichung der neuen Ausbildungsordnungen beginnt nun ein intensiver Prozess der Implementierung in der Branche.
Weitere Informationen können auf der Webseite des Bundesinstituts für Berufliche Bildung unter dem BIBB / Ausbildungsberufe in der Bauwirtschaft abgerufen werden.