Förderrichtlinie zur Auftrags- & Verbundausbildung

Die Bundesregierung hat im März 2021 die Änderung der 2. Förderrichtlinie zur Auftrags- und Verbundausbildung im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen.
Die geänderte Förderrichtlinie ist am 30. April 2021 im Bundesgesetzblatt erschienen. Die Flexibilisierung der Kriterien und die Öffnung für Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten ermöglicht es jetzt wesentlich mehr Betrieben, nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Ausbildung zu erhalten. 

Das Förderprogramm enthält zwei Bausteine, die wir für Sie im Folgenden kurz erklärt haben: 
  • Auftrags- und Verbundausbildung 
  • Zuschuss zu externen Lehrgängen für die Prüfungsvorbereitung 
Ausbildungsverhältnisse mit Ehegatten oder Verwandten ersten Grades werden grundsätzlich nicht gefördert. 

Auftrags- und Verbundausbildung 

Wenn ein Ausbildungsbetrieb pandemiebedingt die Ausbildung zeitweise nicht beginnen oder fortsetzen kann, vereinbart er die vorübergehende Durchführung der Ausbildung in Partnerunternehmen. Dies können andere Ausbildungsunternehmen, Bildungsträger, Überbetriebliche Ausbildungsstätten oder sonstige Ausbildungsdienstleister sein. 
Die vertragliche Vereinbarung enthält einen Ausbildungsplan über die zu vermittelnden Berufsinhalte während der Auftrags- und Verbundausbildung. Die Ausbildungsvergütung wird fortgezahlt. Alle zusätzlichen Kosten trägt der Ausbildungsbetrieb. 
Voraussetzungen






Der Stammausbildungsbetrieb  
  • hat bis zu 499 Beschäftigte und 
  • Kurzarbeit vor der Vereinbarung zur Auftrags- und Verbundausbildung oder 
  • Umsatzrückgang im Zeitraum April 2020 bis Dezember 2021 in einem Monat von mindestens 30 Prozent im Vergleich zu 2019; 
  • Vereinbarung zwischen 24.06.2020 und 31.12.2021 für
    mindestens 4 Wochen geschlossen 
Antragstellung 


  • durch Stammausbildungsbetrieb oder durch Auftrags- bzw. Verbundpartner für die entsprechenden Ausbildungsverhältnisse 
  • die Beantragung erfolgt über easy-Online auf der Webseite der Knappschaft-Bahn-See bis spätestens 31.03.2022 
  • mehrere Anträge bis zur max. Wochenanzahl sind zulässig 
Höhe der Zuwendung 
  • 450 EUR pro Woche, max. 18 Wochen mit max. 8.100 EUR förderfähig 
Kombination mit anderen Förderprogrammen 
  • Eine Förderung für den gleichen Zeitraum und das gleiche Ausbildungsverhältnis über die Programme „Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit“, „Übernahmeprämie“ und das Verbundförderprogramm des Freistaates Sachsen ist nicht zulässig. 

Zuschuss zu externen Lehrgängen für die Prüfungsvorbereitung

Voraussetzungen 







Der Stammausbildungsbetrieb  
  • hat bis zu 499 Beschäftigte und 
  • Kurzarbeit vor Lehrgangsbeginn oder 
  • Umsatzrückgang im Zeitraum April 2020 bis Dezember 2021 in einem Monat von mindestens 30 Prozent im Vergleich zu 2019; 
  • Lehrgang (digitale Form möglich) findet im Zeitraum 18.03.2021 bis 31.12.2021 statt; 
  • Auszubildende absolvieren 2021 die Abschlussprüfung (einschließlich Teil 1 bei gestreckten Abschlussprüfungen) 
Antragstellung 


  • durch Stammausbildungsbetrieb für die entsprechenden Ausbildungsverhältnisse 
  • die Beantragung erfolgt über easy-Online auf der Webseite der Knappschaft-Bahn-See bis spätestens 31.03.2022 
Höhe der Zuwendung 

  • 50 Prozent der Lehrgangskosten (lt. Rechnung),max. 500 EUR einmalig und bei regelmäßiger Teilnahme förderfähig 
Kombination mit anderen Förderprogrammen 
  • Eine Förderung für den gleichen Lehrgang und das gleiche Ausbildungsverhältnis über  Auftrags- und Verbundausbildung ist nicht zulässig. 
Die bei der Antragstellung einzureichenden Formulare „Geeignetheit“ und „Berufsausbildungsverhältnis“ füllen Sie bitte aus und senden diese zur Bestätigung und Unterzeichnung vorzugsweise per E-Mail an Ihren IHK-Ausbildungsberater.