Förderrichtlinie zur Auftrags- & Verbundausbildung
Die Bundesregierung hat im März 2021 die Änderung der 2. Förderrichtlinie zur Auftrags- und Verbundausbildung im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen.
Die geänderte Förderrichtlinie ist am 30. April 2021 im Bundesgesetzblatt erschienen. Die Flexibilisierung der Kriterien und die Öffnung für Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten ermöglicht es jetzt wesentlich mehr Betrieben, nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Ausbildung zu erhalten.
Das Förderprogramm enthält zwei Bausteine, die wir für Sie im Folgenden kurz erklärt haben:
- Auftrags- und Verbundausbildung
- Zuschuss zu externen Lehrgängen für die Prüfungsvorbereitung
Ausbildungsverhältnisse mit Ehegatten oder Verwandten ersten Grades werden grundsätzlich nicht gefördert.
Auftrags- und Verbundausbildung
Wenn ein Ausbildungsbetrieb pandemiebedingt die Ausbildung zeitweise nicht beginnen oder fortsetzen kann, vereinbart er die vorübergehende Durchführung der Ausbildung in Partnerunternehmen. Dies können andere Ausbildungsunternehmen, Bildungsträger, Überbetriebliche Ausbildungsstätten oder sonstige Ausbildungsdienstleister sein.
Die vertragliche Vereinbarung enthält einen Ausbildungsplan über die zu vermittelnden Berufsinhalte während der Auftrags- und Verbundausbildung. Die Ausbildungsvergütung wird fortgezahlt. Alle zusätzlichen Kosten trägt der Ausbildungsbetrieb.
Voraussetzungen
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Der Stammausbildungsbetrieb
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Antragstellung
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Höhe der Zuwendung
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Kombination mit anderen Förderprogrammen
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Zuschuss zu externen Lehrgängen für die Prüfungsvorbereitung
Voraussetzungen
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Der Stammausbildungsbetrieb
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Antragstellung
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Höhe der Zuwendung
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Kombination mit anderen Förderprogrammen
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Die bei der Antragstellung einzureichenden Formulare „Geeignetheit“ und „Berufsausbildungsverhältnis“ füllen Sie bitte aus und senden diese zur Bestätigung und Unterzeichnung vorzugsweise per E-Mail an Ihren IHK-Ausbildungsberater.