Änderung bei schriftlicher Abschlussprüfung Teil 2
Konstruktionsmechaniker/-in (VO 2018)
Der PAL- Fachausschuss für den Beruf Konstruktionsmechaniker/-in wird die Anlagen (Zeichnungen) für die schriftliche Prüfung in den Prüfungsbereichen Auftrags- und Funktionsanalyse sowie Fertigungstechnik reduzieren.
Für alle Auszubildenden ist die Ausbildung im Beruf Konstruktionsmechaniker/-in zu Beginn einheitlich. Die fünf Einsatzgebiete Ausrüstungstechnik, Feinblechbau, Schiffbau, Schweißtechnik sowie Stahl- und Metallbau unterscheiden sich erst am Ende der Ausbildung.
Bislang kamen in der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 zahlreiche unterschiedliche Projektträger (Zeichnungssätze) zum Einsatz, auf die sich die jeweiligen Aufgabenstellungen beziehen. Sie bilden eine „Thematische Klammer“ über den jeweiligen Prüfungsbereich und sind der rote Faden in der Aufgabenerstellung. Die Zeit für das Einlesen für die unterschiedlichen Projektträger ist umfangreich. Diese Zeit fehlte für die Beantwortung der Aufgaben.
Der zuständige Fachausschuss bei der zentralen Aufgabenerstellungseinrichtung PAL hat beschlossen, dass ab der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 - Sommer 2023 sich die Aufgaben in den Prüfungsbereichen Auftrags- und Funktionsanalyse sowie Fertigungstechnik auf einen gemeinsamen Projektträger (identischer Zeichnungssatz) beziehen.