Förderprogramm "Ausbildung sichern"

So können Unternehmen vom Bundesprogramm profitieren.
Die Bundesregierung hat am 24.06.2020 die Ausbildungsprämie beschlossen und am 31.07.2020 die entsprechende Richtlinie veröffentlicht.
Das Hilfsprogramm richtet sich ausschließlich an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die erheblich durch die Covid-19-Krise betroffen sind und in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt haben bzw. deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April/Mai 2019 eingebrochen ist.
Das Hilfsprogramm umfasst insgesamt 500 Millionen Euro. Die Ausbildungsprämie soll dabei helfen, Ausbildungsplätze zu sichern, die durch die Corona-Pandemie bedroht sind.
Die Antrags- und Bestätigungsformulare können Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit heruntergeladen werden.

Bitte reichen Sie Ihre Anträge vollständig bei der Bundesagentur für Arbeit ein, da eine Entscheidung über die Anträge nach der Reihenfolge ihres Eingangs (bei vollständigen Unterlagen) erfolgt.

Folgende Maßnahmen sollen gefördert werden:
  • Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus:
    Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Die Förderung beträgt für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).

    Den Antrag für die Förderung finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

    Die Bescheinigung der zuständigen Stelle (IHK) ist Ihrem Ausbildungsberater ausgefüllt zur Bestätigung per E-Mail oder Post einzureichen.

  • Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot erhöhen):
    Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).

    Antragsberechtigt sind auch hier KMU, die durch die Covid-19-Krise in erheblichen Umfang betroffen sind.

    Den Antrag für die Förderung finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

    Die Bescheinigung der zuständigen Stelle (IHK) ist Ihrem Ausbildungsberater ausgefüllt zur Bestätigung per E-Mail oder Post einzureichen.

  • Vermeidung von Kurzarbeit:
    KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.

    Eine Förderung erfolgt frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie und ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

    Den Antrag für die Förderung finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

    Die Bescheinigung der zuständigen Stelle (IHK) ist Ihrem Ausbildungsberater ausgefüllt zur Bestätigung per E-Mail oder Post einzureichen.

  • Auftrags- und Verbundausbildung:
    Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten.

    Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.

  • Übernahmeprämie:
    KMU, die Auszubildende aus coronabedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro.

    Den Antrag für die Förderung finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Die Bescheinigung der zuständigen Stelle (IHK) ist Ihrem Ausbildungsberater ausgefüllt zur Bestätigung per E-Mail oder Post einzureichen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie Hilfen beim Ausfüllen der Formulare finden Sie auf der Webseite der Agentur für Arbeit.

Für alle fünf Maßnahmen gilt:
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind solche mit bis zu 249 Beschäftigten. Als Beschäftigtenzahl wird die Zahl der Mitarbeiter/-innen in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt. Bei Ausbildungsverbünden werden die Beschäftigten der einzelnen KMU zusammen berücksichtigt.
  • Für die Förderung kommen KMU in Betracht, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen. Praktika sind ausgeschlossen. Es wird nur eine Prämie pro Ausbildung gezahlt.
  • Neben diesen Förderungen sind keine Leistungen mit gleicher Zielrichtung oder gleichem Inhalt aus anderen Programmen des Bundes oder der Länder möglich. Das KMU entscheidet, welche Förderung es in Anspruch nehmen will.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung der Förderungen. Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach der Reihenfolge des Antragseingangs mit den vollständigen Unterlagen.
Eckpunkte des Bundesprogramms “Ausbildungsplätze sichern” zum Download