Förderrichtlinie „Berufsorientierung für Flüchtlinge“ erweitert
Mit der Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) werden junge, nicht mehr schulpflichtige Geflüchtete und Zugewanderte mit Unterstützungsbedarf auf ihrem Weg in eine Ausbildung unterstützt. Während der bis zu 26-wöchigen BOF-Kurse lernen die Teilnehmenden Fachsprache und Fachkenntnisse für den angestrebten Ausbildungsberuf und werden von einer Begleiterin oder einem Begleiter individuell unterstützt und intensiv auf eine Berufsausbildung vorbereitet. BOF-Kurse finden in Lehrwerkstätten, Praxisräumen und Betrieben statt.
Ist ein direkter Übergang in eine Ausbildung nicht möglich, können die Teilnehmenden des BOF in einer weiterführenden Maßnahme (z.B. in einer Einstiegsqualifizierung) bis zum Beginn der Ausbildung weiter qualifiziert werden.
Die Förderrichtlinie vom 11.12.2019 ermöglicht die Durchführung von BOF-Kursen bis Ende 2021. Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2021 enden.
Antragsberechtigt sind neben Trägern von Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) auch Träger von damit vergleichbaren Berufsbildungsstätten.
Eine Übersicht der BOF-Projekte sowie die Informationen zum BOF-Programm und zur Antragsstellung finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Bildung und Forschung.