Blockpläne für den Berufsschulunterricht

In Sachsen gilt für fast alle Ausbildungsberufe ein gemeinsamer durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus erlassener Blockplan für die Berufsbildenden Schulen.
Verbindlich ist die Zuordnung der Ausbildungsjahre zu den Blöcken A, B und C für die Bauhauptberufe, für die es durch die zwingende überbetriebliche Ausbildung einen Blockplan-Bau gibt.
Bei allen anderen Ausbildungsberufen entscheiden die Beruflichen Schulzentren in eigener Zuständigkeit über die Einordnung der Klassen zu den Blöcken innerhalb des Blockrahmens. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an das jeweilige zuständige Berufliche Schulzentrum
Zu Ihrer Information stellen wir die einzelnen Blockpläne als Download zur Verfügung:

Schuljahr 2024 / 2025

Schuljahr 2025 / 2026