UK Nord - Struktur und Aufgaben
Dem Unternehmerkuratorium Nord gehören - in Anlehnung an die Konferenz der Ministerpräsidenten und Bürgermeister der norddeutschen Bundesländer - die fünf Präsidenten bzw. Vizepräsidenten der Industrie- und Handelskammern und die vier Präsidenten bzw. Vizepräsidenten der Unternehmensverbände Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nord (Hamburg und Schleswig-Holstein) an.
Das Unternehmerkuratorium Nord wurde am 19. Dezember 1988 von den Industrie- und Handelskammern und den Unternehmensverbänden der norddeutschen Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gegründet. Nach der deutschen Wiedervereinigung kam 1991 Mecklenburg-Vorpommern hinzu.
Auslöser für die Gründung des UKN war der Beschluss des Unternehmersymposiums "Zukunftsstandort Küste" im August 1988 in Hamburg, den Regierungen der vier Küstenländer einen Wirtschaftsausschuss als Gesprächspartner für alle länderübergreifenden Fragen zur Verfügung zu stellen. Diese beziehen sich vor allem auf Themen wie die überregionale Verkehrsplanung, Umweltfragen, eine gemeinsame Energiepolitik, die Zusammenarbeit der Landesbanken, die Entlastung staatlicher Stellen durch privatwirtschaftliche Finanzierung, die Rationalisierung der Verwaltung durch länderübergreifende Kooperationsmodelle und eine länderübergreifende Öffentlichkeitsarbeit für gemeinsame Positionen.
Aufgaben und Ziele
Das UKN hat die Aufgabe, in für die wirtschaftliche Entwicklung der fünf norddeutschen Länder wichtigen Fragen eine einheitliche Stellungnahme der Wirtschaft herbeizuführen und gegenüber den Landesregierungen zu vertreten. Die Stellungnahmen werden in gemeinsamen Positionspapieren zusammengefasst und mit den Bürgermeistern und Ministerpräsidenten der Konferenz Norddeutschland auf den gemeinsamen jährlichen Treffen erörtert.
Das UK Nord stellt sich die Aufgabe, in für die wirtschaftliche Entwicklung der fünf norddeutschen Länder in ihrer Gesamtheit wichtigen Fragen eine einheitliche Stellungnahme der Wirtschaft dieser Länder herbeizuführen und gegenüber den fünf Länderregierungen zu vertreten.
Derartige Themen von Bedeutung sind vor allem:
- Überregionale Verkehrsplanung
a) Vordringliche Projekte des Schienen-, Straßen- und Wasserstraßenbaus,
b) Zusammenarbeit der Flughäfen der Region. - Umweltfragen
- Gemeinsame Energiepolitik
- Zusammenarbeit der Landesbanken
- Entlastung staatlicher Stellen durch privatwirtschaftliche Finanzierung
- Rationalisierung der Verwaltung durch länderübergreifende Kooperationsmodelle
- Länderübergreifende Öffentlichkeitsarbeit für gemeinsame Positionen