Bundesverkehrswegefinanzierung
Die Finanzierung der Bundesverkehrswege erfolgt zum überwiegenden Teil über Bundeshaushaltsmittel. Eine alternative Möglichkeit ist die Privatfinanzierung, die bislang aber nur in Ansätzen praktiziert wird.
Finanzierung über Bundeshaushaltsmittel
Der Großteil der Bundesverkehrswegefinanzierung wird durch den Bundeshaushalt geleistet.
In den Bundeshaushalt fließen die Mittel aus den im Verkehrsbereich erhobenen Steuern und Abgaben, vor allem der Kraftfahrzeugsteuer und der Mineralölsteuer aus dem motorisierten Straßenverkehr. Diese Abgaben unterliegen wie alle Steuern dem Non-Affektationsprinzip, das heißt dem Grundsatz der Nicht-Zweckbindung für bestimmte Ausgaben. In der Praxis werden jedoch häufig Vergleichsrechnungen, zum Beispiel Wegekostendeckungsrechnungen angestellt. Mineralöl- und Kraftfahrzeugsteuern zusammen machen demnach ein Vielfaches der wieder in die Bundesfernstraßen investierten Mittel aus.
Privatfinanzierung
In Deutschland ist die Privatfinanzierung der Bundesverkehrswege im Rahmen von Beteibermodellen möglich, bei denen Finanzierung, Bau, Betrieb und Erhaltung an Private übertragen werden können. Es existieren zwei unterschiedliche Formen, das sogenannte F-Modell und das A-Modell.
Seit September 1994 sind mit dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz die rechtlichen Voraussetzungen für den privaten Fernstraßenbau gegeben (F-Modell). Für die Refinanzierung wird den privaten Investoren das Recht verliehen, Nutzungsgebühren zu erheben. Nach europäischem Recht dürfen jedoch nur entweder zeitabhängige Nutzungsgebühren oder eine nutzungsabhängige Maut erhoben werden - mit der Ausnahme von Brücken, Tunneln und Gebirgspässen, da deren Errichtung mit besonders hohen Kosten verbunden ist (EU-Richtlinie 93/89/EWG).
Da wegen der hohen erforderlichen Investitionen grundsätzlich nur wenige Projekte in Betracht kommen, können vom Bund bis zu 20 Prozent Anschubkosten geleistet werden. Voraussetzung dafür ist allerdings die Einstufung in den "vordringlichen Bedarf" des Bundesverkehrswegeplans.
Bei dem A-Modell sollen der Ausbau zusätzlicher Fahrstreifen, die Fahrstreifenerhaltung sowie der Betrieb an Private Akteure übertragen werden können. Hierbei ist eine Anschubfinanzierung aus dem Bundesbauhaushalt von bis zu 50 Prozent möglich. Das A-Modell ist unabhängig vom Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz. Das Bundesverkehrsministerium hat im Februar 2005 beschlossen, dass fünf Autobahn-Ausbaumaßnahmen im Rahmen der Public-Private-Partnership als sogenannte A-Modelle deklariert werden sollen.