Bauleitplanung
Gewerbebetriebe sind auf Standortsicherheit angewiesen. Für die betriebliche Zukunft ist die planungsrechtliche Situation eines Standortes ebenso wichtig wie Fragen des Marktes, der Produkte und des Managements. Für jeden Betrieb gilt es, rechtzeitig Vorsorge zu treffen und Entwicklungsmöglichkeiten offen zu halten. Die Handelskammer wird als Träger öffentlicher Belange zur Wahrung der Interessen der Wirtschaft an der Aufstellung oder Änderung der Bauleitpläne (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne) beteiligt.
Die Stellungnahme der Handelskammer zur Bauleitplanung dient sowohl der Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen als auch der Berücksichtigung der Bedürfnisse einzelner Betriebe, soweit dies dem Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft nicht entgegen steht. Darüber hinaus berät die Handelskammer die Stadtgemeinde bei der ausreichenden und bedarfsgerechten Standortvorsorge für die Erweiterung und Neuansiedlung von Betrieben sowie für die Bereitstellung einer leistungsfähigen Infrastruktur zur Erschließung der Betriebsstandorte.
Im Rahmen der Ermittlung abwägungserheblicher Belange informiert die Handelskammer betroffene Betriebe über Rechtsgrundlagen, Einhaltung von Fristen, Ziele und Inhalte der Planung. Sie befragt betroffene Betriebe über deren eigene Ziele zur Sicherung und Entwicklung der Betriebsstandorte und analysiert gemeinsam mit den Unternehmen mögliche Probleme im Zusammenhang mit der Planung. Die Handelskammer gibt den betroffenen Betrieben Ratschläge und Hinweise zur Wahrnehmung sowie zur bestmöglichen Ausschöpfung und Durchsetzung ihrer privaten Rechte im Bauleitplanverfahren.
Informationen über rechtsverbindliche oder aktuelle Bebauungspläne erhalten Sie darüber hinaus bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung.