Handelskammer: Erhöhung der Abwassergebühren standortschädlich / Änderungen würden einzelne Branchen erheblich benachteiligen
Die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven warnt ausdrücklich vor einer Erhöhung der Abwassergebühren, wie sie im Entwurf des sogenannten Vierten Ortsgesetzes des Entwässerungsgebührenortsgesetzes geplant ist, der jüngst von der Umweltsenatorin an die Träger öffentlicher Belange geschickt wurde. In der Stadt Bremen, so die Handelskammer, liegen die Abwassergebühren schon heute über dem Durchschnitt der 100 größten deutschen Städte. Eine Gebührensteigerung würde zusammen mit anderen Kostensteigerungen wie beispielsweise bei der Müllentsorgung zu einer Verschlechterung der Standortattraktivität führen.
Sehr kritisch sieht die Handelskammer auch die im Entwurf der Verordnung vorgesehene pauschale Belastung versiegelter Flächen. Dies würde zu einer zum Teil erheblichen Ungleichbehandlung einzelner Unternehmen und Branchen führen. So gibt es Betriebe wie Unternehmen aus Logistik oder Einzelhandel, die große versiegelte Flächen vorhalten müssen, weil sie nur so ihren Anforderungen gerecht werden oder das Grundwasser schützen und die Erfordernisse von Wasserschutzgebieten erfüllen können. Die Entsiegelung, um Abwasserkosten zu sparen, ist in solchen Fällen faktisch unmöglich.
Ein Problem sieht die Handelskammer überdies darin, dass das Normenkontrollverfahren zur Kostenrechnung für die Abwasserentsorgung nach wie vor beim Oberverwaltungsgericht anhängig ist. Für Unternehmen bedeutet dies zusätzliche Rechtsunsicherheit, für die Stadtgemeinde berge eine mögliche Erhöhung letztlich die Gefahr, dass die Änderungen rückabgewickelt werden müssen.
Insgesamt lehnt die Handelskammer daher den vorliegenden Verordnungsentwurf ab und fordert eine eingehende Überarbeitung im Sinne einer ausgewogenen Lösung für die Wirtschaft.